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Achim Tüttenberg
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Frage von Leif H. •

Frage an Achim Tüttenberg von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tüttenberg!

Halten Sie es für sinnvoll, daß wir Bürger durch eine eigene Initiative selbstständig durch einen Volksentscheid unser Grundgesetz ändern können?

Sollen an der nächsten Förderalismusreform (Finanzenausgleich, Finanzierung der Kommunen) Bürger, Landes- und Kommunalpolitiker beteiligt werden? Brauchen wir dazu nicht am besten einen Verfassungskonvent?

Herzliche Grüße,
Leif Hansen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Nachfrage über abgeordnetenwatch.de vom 17. März 2015.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung, stimme ich Ihnen grundsätzlich zu.

Seit Jahren ist es das Bestreben der SPD in Bund und Land, Elemente der direkten Demokratie in das Grundgesetz aufzunehmen:

So verweise ich hier z.B. auf die Drucksachen 17/13873 und 17/13874 des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2013. Leider sind seinerzeit beide Gesetzesanträge durch die CDU/FDP-Mehrheit abgelehnt worden. Auch ist und war es immer unser Wille, direkte Demokratieelemente in der Europapolitik zuzulassen. Auch hier verweise ich auf ein Zeitungsinterview vom 12. November 2013 in der Rheinischen Post, in welcher die damalige SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sich für künftige Volksentscheide bei Europafragen stark gemacht hat. Hier gingen jedoch vor allem der CDU-Politiker Mißfelder und der damalige Innenminister Friedrich von der CSU eher sehr zurückhaltend an diese Fragestellung heran. Der jetzige Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Thomas Oppermann, hat sich gegenüber dem Spiegel für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene eingesetzt. Ursprünglich wollten die Sozialdemokraten gemeinsam mit der CSU die Forderung schon in den Koalitionsvertrag einbringen, scheiterten aber erneut an der CDU und der Bundeskanzlerin.

Die deutsche Sozialdemokratie erachtet direktdemokratische Elemente als Ergänzung zum parlamentarischen System, welche dieses aber nicht ersetzen sollte.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat, wie die meisten deutschen Bundesländer, Elemente der direkten Demokratie in Form von Volksentscheiden zur Gesetzgebung in seiner Verfassung verankert. Die rot-grüne Landesregierung von Frau Ministerpräsidentin Kraft bekennt sich zu diesen Regelungen, die den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes diese Möglichkeiten einräumen. Tatsächlich haben SPD und Grüne bereits 2011 sogar diverse formale Hürden zur Nutzung Volksentscheide abgebaut.

Natürlich müssen Änderungen des Grundgesetzes und der Landesverfassung auch durch Volksentscheide möglich sein. Dennoch müssen bestimmte Artikel, wie z.B. die Grundrechte, das föderale Grundprinzip und andere Bereiche, die den Wesenskern unserer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung ausmachen. Diese Änderungen wären im Übrigen auch nicht durch das Parlament zulässig und sind klugerweise aufgrund von Erfahrungen aus unserer Geschichte durch die „Ewigkeitsklausel“ geschützt.

Insofern spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, die Bürgerinnen und Bürger an wichtigen politischen - auch europapolitischen - Entscheidungen zu beteiligen. Letztendlich bedarf die Umsetzung von Elementen der direkten Demokratie auf Bundesebene aber der Mehrheit des Deutschen Bundestages. Diese ist - zu unserem Bedauern - zurzeit nicht gegeben.

Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage hinsichtlich einer erneuten Föderalismusreform:
Natürlich müssen auch die Interessen der Städte, Gemeinden und Kreise berücksichtigt werden, wenn die rechtlichen und finanziellen Beziehungen im föderalen System der Bundesrepublik neuaustariert werden. Dies kann aber innerhalb der vorhandenen Institutionen unseres politischen Systems zielführend geschehen, ohne dass ein Konvent einberufen werden muss. Ein solcher wird vom Grundgesetz auch gar nicht vorgesehen - höchstens zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung nach Art. 146 GG. Dazu sehe ich aber keine Notwendigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Tüttenberg