Fragen und Antworten
Antwort 06.08.2024 von Michael Schmidt SPD
Es ist wohl so, dass das Sächsische Finanzgericht zur weiteren Prüfung den Fall an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben hat.
Über Michael Schmidt
Ausgeübte Tätigkeit
Gesundheits- und KrankenpflegerBerufliche Qualifikation
Stroke Nurse (Fachspezialisierung f. Schlaganfall-Akutversorgung)Geburtsjahr
1984
