Regelung der Ladenöffnungszeiten

Ein Antrag zur Änderung der Ladenöffnungszeiten, der u.a. eine zeitliche Begrenzung für Samstage vorsah, wurde von der Parlamentsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
95
Enthalten
0
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulla MeurerUlla MeurerSPD9 - Heinsberg I Dafür gestimmt
Portrait von Liesel KoschorreckLiesel KoschorreckSPD12 - Düren II - Euskirchen II Dafür gestimmt
Portrait von Axel HorstmannAxel HorstmannSPD90 - Herford I Dafür gestimmt
Portrait von Edgar MoronEdgar MoronSPD7 - Rhein-Erft-Kreis III Nicht beteiligt
Portrait von Karl-Heinz HaselohKarl-Heinz HaselohSPD88 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Stephan GatterStephan GatterSPD18 - Köln VI Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BischoffRainer BischoffSPD61 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen UnruheJürgen UnruheSPD102 - Höxter Dafür gestimmt
Portrait von André StinkaAndré StinkaSPD80 - Coesfeld II Dafür gestimmt
Portrait von Ute SchäferUte SchäferSPD97 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Sören LinkSören LinkSPD63 - Duisburg IV Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Willi KörfgesHans-Willi KörfgesSPD49 - Mönchengladbach I Dafür gestimmt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung soll wie folgt geändert werden:

In dem Satz " Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit)" soll hinter "Sonn- und Feiertage" die Wörter "montags bis freitags" eingefügt werden. Außerdem soll der Satz "An Samstagen dürfen Verkaufstellen von 0-20 Uhr geöffnet sein" in das Ladenschutzgesetz aufgenommen werden.

Foto: King Mob/flickr

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Weiterführender Link:
Antrag: Änderungsantrag zum Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Drs. 14/2927)
Antrag: Gesetzentwurf zur Regelung der Ladenöffnungszeiten(Drs. 14/2478)