drei Tage nach der Wahl in Sachsen-Anhalt ist die Bundespolitik zurück aus der Sommerpause und ringt um Worte. Schon vor dem Wahlergebnis hatte Bundeskanzler Merz (CDU) angekündigt, es brauche neue Narrative, um zu erklären, „was wir gemeinsam tun". Nachdem nun eine vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Landespartei 43,8 Prozent erhielt, ist die Diagnose parteiübergreifend: Man müsse die Reformen „auch emotional vermitteln", heißt es bei Merz. „Ein Weiter-so geht nicht", sagt SPD-Chefin Bas. Ob mehr Erzählen reicht? Wer Vertrauen erreichen will, muss sich fragen, was er nicht nur gefühlsmäßig, sondern durch seine Handlungen vermittelt. Zum Beispiel dadurch, wem er zuhört. Wem hört diese Regierung eigentlich zu? Eine Antwort ergibt sich aus ihren eigenen Terminkalendern. Die Linksfraktion hat in einer Großen Anfrage unter anderem die ersten zehn Lobbykontakte jedes Regierungsmitglieds nach der Wahl erfragt. Die Antwort der Regierung zeigt eine klare Schieflage: Wenn es um's Geld geht, sitzt die Wirtschaftslobby quasi allein am Tisch. Dabei behauptet sie selbst, alle Interessen hätten „einen gleichberechtigten Zugang". Ob sie ihre Mitglieder zur Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen verpflichten will, lautet eine weitere Frage aus der Großen Anfrage. Die Antwort: „Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und als ausreichend erwiesen." Dabei ist die Notwendigkeit für Nachbesserungen längst deutlich geworden. Das sehen nicht nur wir so, sondern auch die EU-Kommission, die Deutschland in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht erneut schlechte Noten in Sachen Transparenzgesetzgebung attestierte und eine Rüge erteilte – unter anderem für die mangelnde Offenlegung beim Vermögen von Spitzenpolitiker:innen. Und auch das ist eine Frage von Vertrauen. Denn am Ende geht es darum, zu wissen: Für wen und von wem wird die aktuelle Politik eigentlich gemacht? Mehrere Minister:innen im Kabinett Merz sind keine gewählten Abgeordneten und müssen ihr Vermögen damit nicht offenlegen. Ausgerechnet jene Minister:innen ohne Offenlegungspflicht standen schon mehrfach wegen Interessenkonflikten in der Kritik: von der früheren E.ON-Managerin und heutigen Wirtschaftsministerin Reiche bis zu Wolfram Weimer rund um die Weimer Media Group und den Ludwig-Erhard-Gipfel. Und auch bei gewählten Abgeordneten besteht die Pflicht erst ab einem Aktienanteil von fünf Prozent. Wenn eine Regierung angesichts dessen behauptet, die bestehenden Pflichten reichten aus, und sich sogar daran macht, Kontrollinstrumente wie das IFG abzuschaffen, dann reflektiert sie nicht nur zu wenig über ihren Kommunikationsstil, sondern auch über ihr Handeln. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: |