Wir fordern: Finanzielle Interessen offenlegen – Vertrauen zurückgewinnen
Ist ein Minister wirklich unabhängig, wenn er im Amt an Unternehmen beteiligt ist und das nicht offenlegen muss? Diese Frage stellt sich in der aktuellen Bundesregierung bei Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Dieser war noch beim Amtsantritt zu 50 Prozent an seinem Unternehmen, der Weimer Media Group, beteiligt. Die übrigen Anteile liegen bei seiner Frau, ebenso wie die Geschäftsführung.
Nach einem Skandal rund um politische Gesprächsangebote mit Regierungsmitgliedern auf einem Event der Mediengruppe, machte Weimer einen vertrauten Angestellten zum Treuhänder für seine Anteile. Doch noch immer können Interessenkonflikte hier nicht ausgeschlossen werden. Klare Offenlegungspflichten hätten hier von Anfang an Klarheit geschaffen und Zweifel behoben.
Dieser Fall zeigt: Interessen und Abhängigkeiten von Unternehmen durch Beteiligungen, Aktien und Co. können das politische Handeln von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten jederzeit beeinflussen – und damit auch Börsenkurse. Alle finanziellen Interessen unserer Politiker:innen müssen jetzt ans Licht! Erst dann kann die Öffentlichkeit Interessenkonflikte wirklich nachvollziehen und ausschließen. Darum brauchen wir schärfere Gesetze für Bundestagsabgeordnete. Und noch wichtiger: endlich verbindliche Regelungen für Minister:innen ohne Bundestagsmandat, für die es bisher keine Offenlegungspflichten gibt, wie Wolfram Weimer, Katherina Reiche und Karsten Wildberger.
Was wir jetzt brauchen:
- eine verpflichtende und wirksame gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Vermögen und Unternehmensbeteiligungen jeglicher Art
- für alle Bundestagsabgeordneten, Minister:innen und hochrangigen Regierungsvertreter:innen
Denn Politik muss für alle gemacht werden – nicht für den eigenen Geldbeutel oder für Konzerne!
Die wichtigsten Meilensteine der Petition:
- Juni 2025:
- Unser Rechercheteam fordert alle neuen Minister:innen zur Offenlegung ihrer finanziellen Interessen auf. Die häufigste Reaktion: Geheimniskrämerei.
- Wir starten unsere Petition und fordern volle Vermögenstransparenz.
- September 2025:
- Unsere Petition steht bei über 20.000 Unterzeichnungen.
- November 2025:
- Die politischen Gesprächsangebote mit Regierungsmitgliedern auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel der Weimer Media Group werden publik und ein möglicher Interessenkonflikt von Wolfram Weimer öffentlich kritisiert.
- Dezember 2025:
- Katherina Reiche steht wegen einem potenziellen Interessenkonflikt in der Kritik: Ihr Ministerium fördert ein Start-Up, an dem ihr Lebenspartner Karl-Theodor zu Guttenberg Anteile hält.
- Juni 2026:
- Eine aktuelle Auswertung von abgeordnetenwatch und SPIEGEL zeigt: 68 Abgeordnete haben Unternehmensbeteiligungen offengelegt. Die Dunkelziffer dürfte weitaus größer sein, weil Aktien erst ab einem Anteil von fünf Prozent angegeben werden müssen.
Warum braucht es finanzielle Transparenzpflichten?
Für Bundestagsabgeordnete gibt es zwar Offenlegungspflichten im Abgeordnetengesetz, doch diese greifen viel zu kurz und schaffen in der Realität keinen großen Mehrwert in Sachen Transparenz. Denn Volksvertreter:innen müssen ihre direkten und indirekten Beteiligungen sowie Aktienoptionen nur dann bei der Bundestagspräsidentin melden, wenn die Beteiligungen mehr als 5 Prozent der Gesellschaftsanteile ausmachen. Aufgrund hoher durchschnittlicher Börsenwerte von Konzernen, ist dieser Grenzwert jedoch nicht praxistauglich. Darum muss das Abgeordnetengesetz verschärft und die 5-Prozent-Schwelle abgeschafft werden.
Für den Bundeskanzler und die Minister:innen gibt es bisher keine eigenen Regelungen, dabei tragen sie Regierungsverantwortung und treffen täglich Entscheidungen mit großer Tragweite für die Bürger:innen. Im Gegensatz zu gewählten Abgeordneten müssen sie jedoch – wenn sie kein Bundestagsmandat haben – keine Rechenschaft über ihre persönlichen finanziellen Interessen ablegen, etwa über ihr Vermögen oder etwaige Beteiligungen an Konzernen. Das halten wir für falsch. Denn gerade bei Regierungsmitgliedern sollte die Öffentlichkeit nachvollziehen können, ob sich Interessenkonflikte auf politische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren auswirken – und damit indirekt auch auf Börsenkurse.
Diese Regelungslücke bei den Transparenzpflichten von Regierungsmitgliedern, sowie Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen ist ein fatales Signal für die politische Unabhängigkeit in Deutschland. Solange es keine Vermögenstransparenz für alle Regierungsmitglieder gibt, ist nicht sicher, dass diese, wie im Amtseid geschworen, uneigennützige Politik zum „Wohle des deutschen Volkes“ machen.
Was fordern wir konkret?
Wir fordern wirksame gesetzliche Regelungen für Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sowie Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen zur regelmäßigen Offenlegung ihrer finanziellen Interessen:
- Dazu gehören Vermögen, alle Formen von Unternehmensbeteiligungen, wie Unternehmensanteile in Form von Aktien bzw. Aktienoptionen – und die daraus erzielten Einkünfte wie Dividenden, Gewinnausschüttungen – und andere Vermögenswerte bei Unternehmen sowie Verbindlichkeiten.
- Diese Transparenzpflichten müssen für Regierungsmitglieder wie den Bundeskanzler, die Minister:innen und hochrangige Regierungsvertreter:innen ohne Schwellenwert neu eingeführt werden. Für Abgeordnete müssen sie gemäß dem Abgeordnetengesetz ausgeweitet werden.
- Alle finanziellen Interessen und Unternehmensbeteiligungen sollten dabei berücksichtigt werden, unabhängig ihrer Größenordnung. Die nicht praxistaugliche 5-Prozent-Schwelle der Offenlegungspflicht zu Unternehmensbeteiligungen muss ganz abgeschafft werden.
- Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Transparenzpflichten sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden. Dabei sollten internationale Best Practices berücksichtigt werden.
- Die Erklärung über finanzielle Interessen sollte zu Beginn des Mandats bzw. Amtsantritts erfolgen, zeitnah veröffentlicht und dies regelmäßig wiederholt werden. Auch die Angaben zur finanziellen Situation von Ehe- bzw. Lebenspartner:innen sollten in den Erklärungen berücksichtigt werden.
- Statt der Bundestagspräsidentin sollte eine unabhängige Prüfinstanz die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten sowie der Regierungsmitglieder überprüfen.
Was können wir aus dem Ausland lernen?
Seit Jahren gibt es Kritik der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption („GRECO“) zu den deutschen Transparenzpflichten. Die GRECO forderte:
- Die Gesetze zu finanziellen Offenlegungspflichten für Abgeordnete zu verschärfen und auf nahe Familienangehörige auszuweiten.
- Die Einführung von Offenlegungspflichten zu finanziellen Interessen für Regierungsmitglieder, Parlamentarische Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen.
Doch die Bundesregierung hat diese Empfehlungen bislang nicht umgesetzt und sich in der Vergangenheit dagegen ausgesprochen.
Dabei geht es auch anders, wie fortschrittlichere Regelungen in anderen Ländern zeigen:
- In der EU müssen Anlagen ab 10.000 Euro im Rahmen einer Vermögenserklärung angegeben werden – für die Kommissar:innen und auch deren Ehe- und Lebenspartner:innen.
- Eine erweiterte Transparenzpflicht ohne Schwellenwert gilt in Frankreich für Regierungsmitglieder, dabei muss auch der Beruf der Ehe- bzw. Lebenspartner:innen angegeben werden.
- In den USA müssen Mitglieder des Kongresses den Handel mit Aktien ab 1.000 US-Dollar innerhalb von 30 Tagen veröffentlichen.
Unterzeichne jetzt unsere Petition und fordere mit uns wirksame Transparenzpflichten ein! Gemeinsam können wir den Druck erhöhen, damit diese Regulierungslücke schnell geschlossen wird – für mehr Vertrauen in die Demokratie.
Zeichnen Sie die Petition
An: Alle Mitglieder des Deutschen Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vermögen sowie Unternehmensbeteiligungen von Mitgliedern des Bundestags, der Bundesregierung und hochrangiger Regierungsvertreter:innen können Einfluss auf deren politische Entscheidungen haben. Um das Vertrauen in die Politik und ihre Glaubwürdigkeit zu stärken, braucht es jedoch politische Unabhängigkeit - keine verdeckte Einflussnahme durch Konzerninteressen und eigennützige Bereicherung auf Kosten des Gemeinwohls!
Ich fordere Sie auf: Machen Sie Schluss mit den Interessenkonflikten im Bundestag und in der Bundesregierung. Bitte setzen Sie sich für eine gesetzlich verpflichtende Regelung für Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sowie hochrangige Regierungsvertreter:innen zur regelmäßigen Offenlegung ihrer finanziellen Interessen ein.
Konkret bedeutet das:
- Für Regierungsmitglieder wie den Bundeskanzler, die Minister:innen, aber auch Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen sollten diese Offenlegungspflichten ohne Schwellenwert neu eingeführt werden;
- für Bundestagsabgeordnete sollten die Offenlegungspflichten ausgeweitet werden und alle finanziellen Interessen und Unternehmensbeteiligungen, unabhängig von ihrer Größenordnung, sollten dabei berücksichtigt werden;
- die Transparenzpflichten sollten für alle o. g. Gruppen - einschließlich der Ehe- bzw. Lebenspartner:innen und minderjährigen Kinder - gelten und folgende Bereiche umfassen: Ihr Vermögen, alle Formen von Unternehmensbeteiligungen, wie Unternehmensanteile in Form von Aktien bzw. Aktienoptionen und die daraus erzielten Einkünfte - wie Dividenden, Gewinnausschüttungen - sowie andere Vermögenswerte bei Unternehmen und Verbindlichkeiten. Als Vorbild kann die Regelung in Frankreich dienen;
- die Offenlegung könnte im Rahmen einer Vermögenserklärung - zum Beispiel nach europäischem Standard - über finanzielle Interessen zu Beginn des Mandats bzw. Amtsantritts erfolgen und sollte regelmäßig wiederholt werden;
- die Angaben sollten von einer unabhängigen Prüfinstanz kontrolliert und zeitnah veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]

