Zweites Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf behandelt das zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich zusammen mit anderen Bundesländern an der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Da aktuell jede Kommune selbst entscheiden kann, wie die Leistungen ausgezahlt werden, will das Land eine einheitliche Regelung schaffen: Die Landesregierung soll per Verordnung Details zur Bezahlkarte festlegen dürfen (z. B. Nutzung, Ausnahmen, besondere Härtefälle). Außerdem müssen Regeln für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Karte geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 97 Ja-Stimmen zu 63 Nein-Stimmen angenommen. Es gab elf Enthaltungen aus der FDP-Fraktion, nur Dietmar Brockes (FDP) stimmte gegen den Gesetzentwurf. 

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Dafür gestimmt
97
Dagegen gestimmt
63
Enthalten
11
Nicht beteiligt
24
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.