wie immer gilt die Unschuldsvermutung – die Vorwürfe, die im Raum stehen, haben es allerdings in sich.
Gegen den Vize-Chef der Unions-Bundestagsfraktion Georg Nüßlein (CSU) wird wegen des Anfangsverdachts der Abgeordnetenbestechlichkeit und Steuerhinterziehung ermittelt.
In seiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter soll der CSU-Gesundheitsexperte bei drei Ministerien für eine hessische Textilfirma lobbyiert haben. Für einen 14-Millionen-Euro-Auftrag für Corona-Masken, den das Unternehmen anschließend vom bayerischen Gesundheitsministerium bekam, soll Nüßlein über Zwischenhändler mit seiner eigenen Firma 660.000 Euro Provision am Finanzamt vorbei kassiert haben.
Am Donnerstag ließ die Staatsanwaltschaft München unter anderem das Bundestags- und Wahlkreisbüro des Abgeordneten durchsuchen. Nüßlein selbst bezeichnete die Vorwürfe als „haltlos“, ließ sein Amt als Fraktionsvize am Freitag aber aufgrund der Ermittlungen vorerst ruhen.
Ein strukturelles Transparenz-Problem
Noch laufen die Ermittlungen, doch sie offenbaren schon jetzt ein strukturelles Transparenz-Problem: Die Interessenkonflikte wurden nur zufällig offengelegt, weil Nüßlein Einkünfte anscheinend nicht korrekt versteuert hat. Nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen hat Nüßlein dem Gesundheitsausschuss des Bundestages, dem er als stellvertretendes Mitglied angehört, keinen Interessenkonflikt (nach §6 der Verhaltensregeln) angezeigt.
Dem Zufall aber darf es nicht überlassen werden, dass die Öffentlichkeit erfährt, wenn Politiker:innen ihr Mandat benutzen um sich in die eigene Tasche zu wirtschaften – deshalb braucht es jetzt dringend umfassende Transparenz-Regeln!
Zusätzlich zu einem weitreichenden Lobbyregister müssen die Regeln für Abgeordnete auf den Prüfstand – so klafft etwa im Bereich der Unternehmensbeteiligung ein großes Transparenzschlupfloch: So lange Abgeordnete Geschäfte über ihr eigenes Unternehmen abwickeln und sich das Geld während ihres Bundestagsmandates nicht auszahlen lassen, besteht keinerlei Transparenzpflicht.
Sollten sich die Vorwürfe im Fall Nüßlein erhärten, wäre dies nach der Causa Amthor (CDU) der nächste eklatante Lobbyskandal innerhalb kürzester Zeit. Schon jetzt ist klar: Allein der Verdacht, ein Abgeordneter habe sich bei einem Masken-Deal bereichert, ist für das Vertrauen in die Politik verheerend.
Ein strukturelles Transparenz-Problem
Noch laufen die Ermittlungen, doch sie offenbaren schon jetzt ein strukturelles Transparenz-Problem: Die Interessenkonflikte wurden nur zufällig offengelegt, weil Nüßlein Einkünfte anscheinend nicht korrekt versteuert hat. Nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen hat Nüßlein dem Gesundheitsausschuss des Bundestages, dem er als stellvertretendes Mitglied angehört, keinen Interessenkonflikt (nach §6 der Verhaltensregeln) angezeigt.
Dem Zufall aber darf es nicht überlassen werden, dass die Öffentlichkeit erfährt, wenn Politiker:innen ihr Mandat benutzen um sich in die eigene Tasche zu wirtschaften – deshalb braucht es jetzt dringend umfassende Transparenz-Regeln!
Zusätzlich zu einem weitreichenden Lobbyregister müssen die Regeln für Abgeordnete auf den Prüfstand – so klafft etwa im Bereich der Unternehmensbeteiligung ein großes Transparenzschlupfloch: So lange Abgeordnete Geschäfte über ihr eigenes Unternehmen abwickeln und sich das Geld während ihres Bundestagsmandates nicht auszahlen lassen, besteht keinerlei Transparenzpflicht.
Sollten sich die Vorwürfe im Fall Nüßlein erhärten, wäre dies nach der Causa Amthor (CDU) der nächste eklatante Lobbyskandal innerhalb kürzester Zeit. Schon jetzt ist klar: Allein der Verdacht, ein Abgeordneter habe sich bei einem Masken-Deal bereichert, ist für das Vertrauen in die Politik verheerend.
Keine Ausreden mehr
Deshalb können für die GroKo jetzt keine Ausreden mehr gelten. Bis zur Wahl muss ein wirksames Lobbyregister stehen und es bedarf schärferer Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz (Stichwort: Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen).
So könnte der Fall Nüßlein vor der Wahl doch noch etwas Gutes haben und die Bremser in den Reihen der Regierungsparteien so stark unter Druck setzen, dass eine Entscheidung gegen echte Transparenz ein Eigentor am Wahltag bedeutet.
Keine Ausreden mehr
Deshalb können für die GroKo jetzt keine Ausreden mehr gelten. Bis zur Wahl muss ein wirksames Lobbyregister stehen und es bedarf schärferer Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz (Stichwort: Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen).
So könnte der Fall Nüßlein vor der Wahl doch noch etwas Gutes haben und die Bremser in den Reihen der Regierungsparteien so stark unter Druck setzen, dass eine Entscheidung gegen echte Transparenz ein Eigentor am Wahltag bedeutet.
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