Lobbyregister auf Landesebene – Der Stand der Dinge in Deutschland

Unter dem Druck der Amthoraffäre und dubioser Maskendeals haben Baden-Württemberg und Bayern 2021 eigene Lobbyregister eingeführt. Doch trotz der Skandale gibt es in den meisten Bundesländern weiterhin keine Lobbyregister auf Landesebene. Lediglich die Hälfte der Bundesländer haben ein solches Register eingeführt – und nur zwei von ihnen in zufriedenstellender Ausführung. In einigen anderen gibt es partielle Initiativen. Eine Übersicht über die genaue Lage erhalten Sie in der Tabelle:

Land

Lobbyregister

Anmerkungen

Baden-Württemberg

Ja

Verpflichtendes Lobbyregister ("Transparenzregistergesetz") seit 01.05.2021 in Kraft.

Bayern

Ja

Verpflichtendes Lobbyregister seit 1. Januar 2022 in Kraft.

Berlin

Teilweise

Seit Januar 2022 ist ein Lobbyregister in Kraft, allerdings müssen sich nur Lobbyist:innen registrieren, die auf Gesetzesentwürfe Einfluss nehmen wollen. Lobbyismus, der etwa auf die allgemeine Beziehungspflege, der Informationsbeschaffung oder dem Verhindern von parlamentarischen Initiativen abzielt, ist nicht registrierungspflichtig.

Brandenburg

Teilweise

Ein verpflichtendes Lobbyregister ist seit 2013 in Kraft, allerdings müssen sich nur Verbände registrieren.

Bremen

Nein

 

Hamburg

Nein

Hamburgs Grüne haben das Tool "Lobbycal" auf ihrer Internetseite als Pilotprojekt installiert, um Termine mit Lobbyist:innen, Interessenvertreter:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen öffentlich zu machen.

Hessen

Ja

Der Hessische Landtag hat kürzlich die Einführung eines Lobbyregisters verabschiedet. Die vorgesehenen Regelungen weisen aber Schwächen auf. Eine ausführliche Einordnung findet ihr hier bei Transparancy Deutschland.

Mecklenburg-Vorpommern

Teilweise

Seit Ende 2021 ist eine öffentliche Liste mit Verbänden und Vereinen, "die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten", zugänglich – das sogenannte "Transparenzregister".

Niedersachsen

Nein

 

Nordrhein-Westfalen

Nein

 

Rheinland-Pfalz

Teilweise

Ein verpflichtendes Lobbyregister ist seit 2012 in Kraft, allerdings müssen sich nur Verbände registrieren.

Saarland

Teilweise 

Ab dem 01. Mai 2023 wird eine öffentliche Liste online zugänglich sein, in der alle Verbände, "die Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertreten", aufgeführt werden.

Sachsen

Nein

 

Sachsen-Anhalt

Teilweise

Lobbyregister seit 2015 in Kraft, aber nur verpflichtend, wenn Wunsch zur Anhörung vor Landtag besteht.

Schleswig-Holstein

Nein

 

Thüringen

Teilweise

Nach dem sogenannten „Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz“ müssen all diejenigen, die sich im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtages bzw. der Thüringer Landesregierung schriftlich beteiligt haben, frei einsehbar veröffentlicht werden. Dazu gehören Personen, Organisationen, Agenturen und Anwaltskanzleien sowie ggf. deren Auftraggebende. Es handelt sich damit also nicht um ein richtiges Lobbyregister, da nicht alle Lobbykontakte von Abgeordneten und sämtlichen Beteiligten der Regierungsinstitutionen veröffentlicht werden.

Stand: April 2023