Millionen Menschen, kaum verbindliche Regeln
Die Arztpraxis im ersten Stock ist aufgrund des defekten Aufzugs unerreichbar, die Lieblings-App lässt sich mit dem Screenreader nicht mehr benutzen, der Assistenzhund ist im Ferienresort nicht erlaubt und die einzige Behindertentoilette in der Uni ist seit Monaten kaputt. Solche Barrieren sind für die rund 10,2 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung in Deutschland, von denen 7,8 Millionen als schwerbehindert gelten, keine Ausnahme, sondern Alltag.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es im Grundgesetz. Doch was auf dem Papier gilt, setzt sich im Alltag nicht durch, auch weil verbindliche Regeln für Unternehmen weitgehend fehlen. Dabei wurde Deutschland durch die UN-Behindertenrechtskonvention vor Jahren dazu angehalten, das seit 2002 geltende Behindertengleichstellungsgesetz nachzubessern. Eine der Forderungen: Unternehmen sollen dazu aufgefordert werden, ihre Angebote so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sie eigenständig und ohne fremde Hilfe nutzen können.
Die bereits von der Ampel-Regierung vorgenommene und damals von den FDP-Ministerien blockierte Reform ist nun endlich in Arbeit. Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Gesetzentwurf bereits im vergangenen Sommer beschließen. Laut Medienberichten haben Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Innenminister Alexander Dobrindt das Gesetz jedoch aufgrund von „Bedenken” verzögert. Die Bundesregierung hat jetzt kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) im Kabinett beschlossen. Das grundlegende Problem des Entwurfs ist dabei nicht allein die Frage der Zumutbarkeit einzelner Maßnahmen, sondern dass der Entwurf Barrierefreiheit als solche gar nicht zur Pflicht macht. Geregelt werden lediglich sogenannte „angemessene Vorkehrungen" im Einzelfall: Unternehmen müssen also nicht grundsätzlich barrierefrei werden, sondern nur auf individuelle Anfragen hin im Einzelfall reagieren, sofern dies zumutbar ist.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie etwa Abilitywatch kritisieren deshalb, dass das Gesetz, Teilhabe so zum nice-to-have macht, dass im Einzelfall erstmal von den Betroffenen selbst eingefordert werden muss - und selbst dann können Unternehmen noch auf "Unzumutbarkeit" verweisen. So verbessere die Reform für die meisten Menschen mit Behinderung im Alltag sehr wenig.
Wer die Debatte dominiert und wer nicht
Gesetze entstehen nicht im luftleeren Raum. Wer sich früh und laut zu Wort meldet, prägt den Rahmen und damit oft auch das Ergebnis. Zwei Transparenzinstrumente geben Einblick darüber, wer sich in die Reform des BGG einbringt.
Beide Quellen bilden unterschiedliche Teile des Prozesses (exekutive und legislative) ab und sind hinsichtlich ihres Einflusses nicht direkt vergleichbar. Sie zeigen jedoch, welche Akteure sich sichtbar in die Debatte einbringen und welche kaum.
Das Lobbyregister: Zwei Drittel aus der Wirtschaft
Eine eigene Auswertung der im Lobbyregister veröffentlichten Stellungnahmen zum Referentenentwurf (Stand: 31. März 2026) zeigt: Auf der Ebene der organisierten Interessenvertretung dominieren wirtschaftsnahe Akteure die Reformdebatte deutlich. Von 27 erfassten Stellungnahmen entfallen rund zwei Drittel auf sie. Diese Dominanz ist auch strukturell bedingt: Wirtschaftliche Interessen sind in einer Vielzahl spezialisierter Einzelverbände organisiert, während zivilgesellschaftliche Stimmen häufiger in gemeinsamen Stellungnahmen auftreten.
Zu den wirtschaftlichen Akteuren zählen Branchenverbände wie Bitkom oder die vbw -Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sowie weitere Unternehmens- und Interessenvertretungen. Einige von ihnen positionieren sich mehrfach im Verfahren. Während die Ziele der Reform selten grundsätzlich infrage gestellt werden, richten sich viele Stellungnahmen wirtschaftlicher Akteure gegen verbindliche Standards und einklagbare Rechte. Wiederkehrend sind Argumente zu Kosten, Bürokratie und rechtlichen Risiken. Im Zentrum steht die Forderung, zusätzliche Verpflichtungen für private Anbieter möglichst zu begrenzen.
Demgegenüber fordern Sozialverbände, Selbstorganisationen und weitere Institutionen wie etwa die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor allem verbindliche Standards, klare Rechtsansprüche und bessere Möglichkeiten, diese durchzusetzen.
Im Arbeitsministerium: Breite Beteiligung, begrenzte Wirkung
Die Verbändeanhörung im Ministerium zeigt im Vergleich zum Lobbyregister ein ausgewogeneres Bild: Neben Wirtschaftsverbänden beteiligen sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, Selbstvertretungen und Gewerkschaften. Ein Vergleich zwischen Referenten- und Kabinettsentwurf legt jedoch nahe, dass sich diese Breite der Perspektiven im Ergebnis nur sehr begrenzt niederschlägt. Denn auch nach der Anhörung – das zeigt der Abgleich – bleiben zentrale Elemente des Gesetzes unverändert. Die Möglichkeiten der Einflussnahme scheinen hier nur sehr begrenzt.
Was sichtbar ist und was im Dunkeln bleibt
Das Lobbyregister macht erkennbar, wer sich in die Debatte eingebracht hat und dass wirtschaftliche Akteure dabei deutlich präsenter sind als die Zivilgesellschaft. Erkennbar ist auch, dass zentrale Elemente des Gesetzentwurfs mit Positionen übereinstimmen, die Wirtschaftsverbände in ihren Stellungnahmen häufig vertreten haben. Warum sich diese Positionen durchgesetzt haben, zeigt das Register hingegen nicht.
Denn ein großer Teil der Einflussnahme bleibt unsichtbar: Welche Gespräche informell geführt wurden, wer Kontakt zu Entscheidungsträger:innen auf Referent:innenebene hatte und welche Argumente tatsächlich in den Entwurf eingeflossen sind – das lässt sich nicht rekonstruieren. Das liegt nicht allein daran, dass Regeln fehlen, sondern auch daran, dass vorhandene nicht konsequent angewendet werden. So enthält der aktuelle Gesetzesentwurf auch noch nicht den exekutiven Fußabdruck, der seit dem 1. Juni 2024 in Kraft, aber nicht gesetzlich verpflichtend ist. (Wie unterschiedlich die Ministerien den exekutiven Fußabdruck handhaben, haben wir hier analysiert).
Solange das so bleibt, lässt sich Lobbyeinfluss nicht wirklich kontrollieren. Es braucht deshalb einen gesetzlich verpflichtenden Lobby-Fußabdruck: Eine verbindliche Dokumentation darüber, wer an Gesetzen mitgewirkt hat, wer versucht hat Einfluss zu nehmen, welche Vorschläge eingeflossen sind – und welche nicht. Dafür setzt sich abgeordnetenwatch ein. Denn Transparenz ist keine Kann-Leistung. Sie ist die Grundlage dafür, dass Gesetze im Interesse aller entstehen und nicht nur im Interesse derer, die laut sein können.
*Hinweis: Die Darstellung des zentralen Problems des Gesetzentwurfs wurde am 28.04.26 auf Anregung präzisiert.