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Wie Lobbyeinfluss unseren Alltag prägt

Wie die Wirtschaftslobby die Debatte über ein Gesetz für mehr Teilhabe prägt

Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sollen Barrieren abgebaut und die gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden. In der öffentlich nachvollziehbaren Einflussnahme zur Reform versuchen sich vor allem Wirtschaftsverbände und Unternehmen Gehör zu verschaffen. Das zeigt die Auswertung des Lobbyregisters. 

von Sarah Schönewolf, 02.04.2026
Collage zum Ungleichgewicht zwischen Wirtschaftslobby und Zivilgesellschaft am Beispiel der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

 

Millionen Menschen, kaum verbindliche Regeln

Die Arztpraxis im ersten Stock ist aufgrund des defekten Aufzugs unerreichbar, die Lieblings-App lässt sich mit dem Screenreader nicht mehr benutzen, der Assistenzhund ist im Ferienressort nicht erlaubt und die einzige Behindertentoilette in der Uni ist seit Monaten kaputt. Solche Barrieren sind für die rund 10,2 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung in Deutschland, von denen 7,8 Millionen als schwerbehindert gelten, keine Ausnahme, sondern Alltag.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es im Grundgesetz. Doch was auf dem Papier gilt, setzt sich im Alltag nicht durch, auch weil verbindliche Regeln für Unternehmen weitgehend fehlen. Dabei wurde Deutschland durch die UN-Behindertenrechtskonvention vor Jahren dazu angehalten, das seit 2002 geltende Behindertengleichstellungsgesetz nachzubessern. Eine der Forderung: Unternehmen sollen dazu aufgefordert werden, ihre Angebote so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sie eigenständig und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Die bereits von der Ampel-Regierung vorgenommene und damals von den FDP-Ministerien blockierte Reform ist nun endlich in Arbeit. Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Gesetzentwurf bereits im vergangenen Sommer beschließen. Laut Medienberichten haben Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Innenminister Alexander Dobrindt das Gesetz jedoch aufgrund von „Bedenken” verzögert. Die Bundesregierung hat jetzt kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) im Kabinett beschlossen. Dieser sieht vor, dass Unternehmen Barrieren nur dann abbauen müssen, wenn ihnen die notwendigen Anpassungen zumutbar sind. Dies betrifft vor allem bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Produkten und Dienstleistungen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie etwa Abilitywatch kritisieren, dass Barrierefreiheit so kein einklagbarer Anspruch wird, sondern Teilhabe eine Kann-Leistung bleibt. Die Reform ändere daher für die meisten Menschen mit Behinderung im Alltag sehr wenig.

Wer die Debatte dominiert und wer nicht 

Gesetze entstehen nicht im luftleeren Raum. Wer sich früh und laut zu Wort meldet, prägt den Rahmen und damit oft auch das Ergebnis. Zwei Transparenzinstrumente geben Einblick darüber, wer sich in die Reform des BGG einbringt.

Beide Quellen bilden unterschiedliche Teile des Prozesses ab und sind hinsichtlich ihres Einflusses nicht direkt vergleichbar. Sie zeigen jedoch, welche Akteure sich sichtbar in die Debatte einbringen und welche kaum.

Das Lobbyregister: Zwei Drittel aus der Wirtschaft

Eine eigene Auswertung der im Lobbyregister veröffentlichten Stellungnahmen zum Referentenentwurf (Stand: 31. März 2026) zeigt: Auf der Ebene der organisierten Interessenvertretung dominieren wirtschaftsnahe Akteure die Reformdebatte deutlich. Von 27 erfassten Stellungnahmen entfallen rund zwei Drittel auf sie. Diese Dominanz ist auch strukturell bedingt: Wirtschaftliche Interessen sind in einer Vielzahl spezialisierter Einzelverbände organisiert, während zivilgesellschaftliche Stimmen häufiger in gemeinsamen Stellungnahmen auftreten.

Zu den wirtschaftlichen Akteuren zählen Branchenverbände wie Bitkom oder die vbw -Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sowie weitere Unternehmens- und Interessenvertretungen. Einige von ihnen positionieren sich mehrfach im Verfahren. Während die Ziele der Reform selten grundsätzlich infrage gestellt werden, richten sich viele Stellungnahmen wirtschaftlicher Akteure gegen verbindliche Standards und einklagbare Rechte. Wiederkehrend sind Argumente zu Kosten, Bürokratie und rechtlichen Risiken. Im Zentrum steht die Forderung, zusätzliche Verpflichtungen für private Anbieter möglichst zu begrenzen.

Demgegenüber fordern Sozialverbände, Selbstorganisationen und weitere Institutionen wie etwa die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor allem verbindliche Standards, klare Rechtsansprüche und bessere Möglichkeiten, diese durchzusetzen.

Im Arbeitsministerium: Breite Beteiligung, begrenzte Wirkung

Die Verbändeanhörung im Ministerium zeigt im Vergleich zum Lobbyregister ein ausgewogeneres Bild: Neben Wirtschaftsverbänden beteiligen sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, Selbstvertretungen und Gewerkschaften. Ein Vergleich zwischen Referenten- und Kabinettsentwurf legt jedoch nahe, dass sich diese Breite der Perspektiven im Ergebnis nur sehr begrenzt niederschlägt. Denn auch nach der Anhörung – das zeigt der Abgleich – bleiben zentrale Elemente des Gesetzes unverändert. Die Möglichkeiten der Einflussnahme scheinen hier nur sehr begrenzt.

Was sichtbar ist und was im Dunkeln bleibt 

Das Lobbyregister zeigt nicht, welche Positionen sich im Gesetzgebungsverfahren aus welchen Gründen durchgesetzt haben. Erkennbar ist jedoch, dass zentrale Elemente des Gesetzentwurfs mit den Positionen übereinstimmen, die wirtschaftliche Akteure in ihren Stellungnahmen häufig vertreten haben. Im Lobbyregister sind wirtschaftliche Akteure zudem im Vergleich mit der Zivilgesellschaft deutlich präsenter.

Ein großer Teil der Einflussnahme auf die Reform des BGG bleibt jedoch unsichtbar: Welche Gespräche informell geführt wurden, wer Kontakt zu Entscheidungsträger:innen, etwa auf Referent:innenebene, hatte und welche Argumente tatsächlich in den Gesetzentwurf eingeflossen sind, lässt sich mit den vorliegenden Transparenzregeln nicht rekonstruieren.

Und genau das ist das Problem: Solange die Gesetzgebung in weiten Teilen im Dunkeln stattfindet, lässt sich nicht kontrollieren, wie stark eine Lobby-Seite wirklich Einfluss genommen hat. Es braucht einen legislativen Fußabdruck, also eine verbindliche Dokumentation darüber, wer an Gesetzen mitgewirkt hat, welche Vorschläge eingeflossen sind und welche nicht. abgeordnetenwatch setzt sich genau dafür ein. Denn Transparenz ist keine Kann-Leistung. Sie ist die Grundlage dafür, dass Gesetze im Interesse aller entstehen und nicht nur im Interesse derer, die laut sein können.

Collage des Bundesadlers im Bundestags ist ausgestattet mit Merchandising-Artikeln verschiedener Lobbybranchen, Hände reichen Gesetzesvorschläge derselben Lobbyverbände an den Rednerpult

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