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Gut gedacht, schlecht gemacht:

Warum die Ministerien beim Lobby-Fußabdruck versagen

Der Lobby-Fußabdruck sollte die Politik „spürbar transparenter machen“. Er sollte offenlegen, wie und welche Lobbyist:innen Einfluss auf Gesetzesentwürfe nehmen und wie die einzelnen Ministerien mit den Einflussversuchen umgehen. Doch von diesem Transparenz-Ziel ist in der Praxis wenig übrig geblieben. Das zeigt unser Lobby-Fußabdruck-Check.

von Lara Siever und Melanie Meier, 06.03.2026
Symbolische Grafik mit dem Thema: Einflussnahme von Lobbybranchen auf Gesetze über die Bundesministerien

Vereinbart wurde die Einführung des exekutiven Fußabdrucks schon 2021 im Koalitionsvertrag der Ampel. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzte ihn dann als sogenannten exekutiven Fußabdruck um. Seit dem 1. Juni 2024 ist er in Kraft, aber nicht gesetzlich verpflichtend. Faesers Ziel war hoch: 

Wir wollen die Gesetzgebung für Bürgerinnen und Bürger transparenter und leichter nachvollziehbar machen. Wir wollen verständlich machen, wie Gesetze zustande kommen – vor allem bei komplexen Vorhaben. Das ist wichtig für das Vertrauen in unsere Demokratie. (Quelle: BMI

Konkret sollte der Fußabdruck: 

  • kenntlich machen, welche Lobby einen Gesetzesvorschlag „wesentlich“ beeinflusste,
  • und welche Anpassungen an Gesetzentwürfen es auf Basis der Forderungen vornahm.

Wir haben die Ausgestaltung des Instruments bereits bei der Faeser Vorstellung kritisiert, weil er zu unbestimmt, zu unverbindlich und ohne klare Vorgaben ist. Dennoch hatten die Ministerien über 600 Tage Zeit – 300 unter der Ampel-Regierung und weitere 300 unter der Merz-Regierung aus SPD und CDU –, bis wir überprüften, wie der Lobby-Fußabdruck umgesetzt wurde und was aus der Transparenz-Zielsetzung in der Praxis geworden ist. Das Ergebnis: enttäuschend.

Was haben wir gecheckt?  

Check 1: Wie haben die Ministerien und das Kanzleramt den verpflichtenden exekutiven Fußabdruck in ihren Häusern kommuniziert?

Umsetzen können Mitarbeitende von Ministerien nur das, was angewiesen wurde. Um herauszufinden, was für zusätzliche offizielle Anweisungen es zum exekutiven Fußabdruck gab, haben wir per Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe interner Dokumente bei 17 Ministerien (einschließlich dem Bundeskanzleramt) beantragt. 

Das Ergebnis: Die Ministerien haben den exekutiven Fußabdruck in ihren Häusern zeitlich und inhaltlich unterschiedlich kommuniziert – und manche sogar gar nicht. Das legen die amtlichen Dokumente nahe, die die Ministerien uns herausgaben. Von der kurzen Information und E-Mail ans Haus, bis hin zur Arbeitshilfe oder der Anpassung der Geschäftsordnung: Die Qualität der Anweisungen geht sehr auseinander. 

  • 5 von 17 Ministerien haben die Einführung des Lobby-Fußabdrucks hausintern befriedigend kommuniziert. Darunter die Ministerien für Justiz, Umwelt, Arbeit und Soziales, Gesundheit sowie Wirtschaft. Weiteren 4 Ministerien gelang dies nur ausreichend.
  • Das Verteidigungsministerium erhielt für seine irreführende Anweisung eine mangelhafte Bewertung.
  • 6 weitere Ministerien inklusive Kanzleramt kommunizierten laut der amtlichen Dokumente gar nicht zum Fußabdruck – und wurden mit ungenügend bewertet.  Dazu zählen unter anderem das Innenministerium und das 2025 neu gegründete Digitalministerium, das aber eine „interne Regelung” in Aussicht stellte.
  • Das Verkehrsministerium hat als einziges Ministerium bisher nicht auf unsere Anfrage reagiert.

Zu wenige verbindliche Vorgaben und zu viel Interpretationsspielraum – auf Kosten der Transparenz: Nur bei der Hälfte der Ministerien lässt sich mit Blick auf die Arbeitsanweisung überhaupt der Wille erkennen, den exekutiven Fußabdruck im eigenen Haus bekannter zu machen und ihn effektiv umzusetzen. 

Check 2: Wurde in den neuen Gesetzentwürfen der Ministerien der exekutive Fußabdruck grundsätzlich aufgenommen?

Ja, aber leider wird der Fußabdruck nur von wenigen Ministerien konsequent genannt (Stand: Anfang Februar 2026): 

  • Das Justizministerium unter Leitung von Stefanie Hubig (SPD) und das Arbeits- und Sozialministerium unter Bärbel Bas (SPD) haben den exekutiven Fußabdruck in dieser Legislaturperiode bisher bei all ihren Gesetzesentwürfen aufgenommen.
  • Das von Lars Klingbeil (SPD) geführte Finanzministerium, Alexander Dobrindts Innenministerium (CSU) und das Verkehrsministerium unter Leitung von Patrick Schnieder (CDU) verstoßen jeweils fünfmal gegen die Regeln und „vergessen” in den jeweilige Gesetzesentwürfen den exekutiven Fußabdruck.
  • Schlusslicht: Katherina Reiches (CDU) Wirtschaftsministerium, das in sieben Gesetzesentwürfen gar keinen exekutiven Fußabdruck angegeben hat. Das ist besonders verheerend, da Wirtschaftsministerin Reiche aufgrund ihrer Lobby-Nähe bereits wiederholt in der Kritik stand (siehe unser kürzlich erschienener Artikel).
Collage des Bundesadlers im Bundestags ist ausgestattet mit Merchandising-Artikeln verschiedener Lobbybranchen, Hände reichen Gesetzesvorschläge derselben Lobbyverbände an den Rednerpult

Lobby-Fußabdruck – jetzt per Gesetz!

30.967 Menschen unterstützen die Petition
40.000 Zeichnungen müssen erreicht werden

Check 3: Wurde „wesentliche” Lobby-Einflussnahme offengelegt? 

Leider nur in sehr geringem Maße. Wir erklären, woran eine Offenlegung bislang scheitert: 

Problem 1: Was ist wesentlich? 

Unsere Kritik an den unverbindlichen Vorgaben zum exekutiven Fußabdruck bestätigt sich: Die sogenannte Wesentlichkeitsschwelle gibt den Ministerien zu viel Spielraum. 

„Wesentlich ist die Interessenvertretung, wenn sie Niederschlag in der Ausrichtung der Hauptanliegen des Gesetzentwurfs gefunden hat oder durch sie der ursprünglich vorgesehene Inhalt des Gesetzentwurfs durch einen Vortrag in zentralen Fragen geändert worden ist.


Erfolglose Lobby-Versuche oder Änderungen, die die Ministerien selbst als „geringfügig” ansehen, müssen somit nicht im Gesetzentwurf abgebildet werden. Auf diese Interpretationsfreiheit scheinen einige Ministerien regelmäßig zurückzugreifen, um gar keine Lobby-Einflüsse beim exekutiven Fußabdruck angeben zu müssen. 

  • Gleich sieben Ministerien haben in dieser Legislaturperiode kein einziges Mal „wesentliche” Lobby-Einflüsse auf ihre Gesetzesentwürfe angegeben. Darunter die Ministerien für Verteidigung (Boris Pistorius, SPD), Inneres (Alexander Dobrindt, CSU), Wohnen und Bauen (Verena Hubertz, SPD), Forschung (Dorothee Bär, CSU) und Digitales (Karsten Wildberger, CDU) – Stand Anfang Februar 2026. 
Problem 2: Was gilt als Einfluss? 

Wir haben Gesetzesentwürfe ohne Angabe des exekutiven Fußabdrucks mit Stellungnahmen aus dem Lobbyregister abgeglichen. Auffällig dabei: Zu sehr vielen Gesetzesvorschlägen gingen massenhaft Lobby-Papiere bei den Ministerien ein. 

  • Das Wirtschaftsministerium erhielt 58 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Dem Arbeits- und Sozialministerium wurden 98 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zugesendet. 

Wie all diese Lobby-Papiere gewirkt haben, bleibt unklar, denn im jeweiligen Gesetzentwurf haben die Ministerien keinen „wesentlichen” Lobby-Einfluss transparent gemacht. Und das, obwohl offizielle Lobby-Forderungspapiere nur einen Bruchteil des tatsächlichen Lobby-Einflusses auf Gesetze abbilden. Dass keine einzige dieser Stellungnahmen spürbaren Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess hatte: kaum glaubhaft.

Zu wenige gute Fälle, zu wenig Transparenz 

Nur drei aus 115 Gesetzesentwürfen der aktuellen Legislaturperiode erfüllen den Transparenz-Anspruch des Lobby-Fußabdrucks: 

  • Das Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sowie das Geoschutzreformgesetz aus dem Umweltministerium
  • Die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb des Justizministeriums.  

In diesen Gesetzen wird durch den Fußabdruck deutlich, welche Lobby einen Gesetzesvorschlag „wesentlich“ beeinflusst hat, wie das Ministerium mit den Lobby-Forderungen umging und welche Anpassungen im Entwurf es auf Basis der Forderungen vornahm.

Gesamtfazit: In der Bilanz ist das Ergebnis ernüchternd.

Die meisten Ministerien fallen in unserem Lobby-Fußabdruck-Check durch. Nur das Umweltministerium und das Justizministerium schaffen ausreichend Transparenz und erreichen damit das Ziel. Und dennoch: auch dort ist noch Luft nach oben. Alle übrigen Ministerien bestehen in mindestens einem der drei Checks nicht – dabei fallen insbesondere das Innenministerium und das Verkehrsministerium wiederholt negativ auf. 

Wir fordern: Der exekutive Fußabdruck braucht dringend eine gesetzlich verpflichtende Grundlage! 

Bereits seit Jahren fordern wir einen umfassenden Lobby-Fußabdruck per Gesetz, der sowohl für Einflüsse auf die Bundesregierung, aber auch auf den Bundestag gilt. Jetzt ist unsere Chance, gemeinsam Druck zu machen. Denn aktuell wird evaluiert, wie gut der exekutive Fußabdruck seit seiner Einführung 2024 wirkt. Die Ergebnisse wird das Digitalministerium unter Karsten Wildberger in den nächsten Monaten veröffentlichen.

Nach unserem Check werden wir uns umso lauter dafür einsetzen, dass auch die Bundesregierung endlich erkennt, dass es jetzt einen echten Lobby-Fußabdruck per Gesetz braucht. Nur so können Gesetze transparenter, ausgewogener, nachvollziehbarer und von der Opposition oder Öffentlichkeit kontrollierbarer werden und somit die Glaubwürdigkeit der Politik stärken. 

Mehr als 94.000 Menschen haben unsere Petition bereits bei abgeordnetenwatch und innn.it unterzeichnet. Wir wollen jetzt die 100.000 knacken und all diese Unterschriften zeitnah an das zuständige Digitalministerium übergeben.

Hilf uns und verbreite die Petition, damit wir ein noch größeres Zeichen setzen können: Für einen wirksamen Lobby-Fußabdruck per Gesetz! 

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Lobby-Fußabdruck – jetzt per Gesetz!

30.967 Menschen unterstützen die Petition
40.000 Zeichnungen müssen erreicht werden

NB: Die Auswertung der exekutiven Fußabdrücke der Ministerien in der laufenden Legislaturperiode s. Check 2 und 3 basiert in Teilen (bis Dezember 2025) auf einer Auswertung von LobbyControl. Wir haben die Datengrundlage bis Anfang Februar 2026 erweitert.

Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.

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