Kreditaufnahmen während der Covid-19-Pandemie

Mit ihrem dringlichen Gesetzentwurf fordern die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Änderung des Artikel 141-Gesetzes. Diese Änderung soll bewirken, dass das Land Hessen in der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie die finanzielle Entwicklung zusätzlich durch Kreditaufnahmen unterstützen darf.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Fraktionen SPD, FDP und AfD stimmten gegen den Entwurf.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
58
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.

Mit ihrem dringlichen Gesetzentwurf fordern die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Änderung des Artikel 141-Gesetzes. Diese Änderung soll bewirken, dass das Land Hessen in der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie die finanzielle Entwicklung zusätzlich durch Kreditaufnahmen unterstützen darf.

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist der erste Absatz des Artikel 141-Gesetzes der hessischen Landesverfassung, wodurch festgelegt ist, dass der Haushalt des Landes grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen ist. Um die staatliche Finanzlage in der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie sichern zu können, fordern die antragstellenden Fraktionen nun

  • zum einen das Ermöglichen der Aufnahme von Krediten durch das Land Hessen bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen
  • zum anderen die Anpassung des Gesetzes an den verfassungsrechtlichen Rahmen des Art. 88 der Landesverfassung, wodurch die einfache Mehrheit bei Abstimmungen ausreichend ist und keine 2/3-Mehrheit benötigt wird.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen angenommen und somit in geltendes Recht umgesetzt. Die Fraktionen SPD, FDP und AfD stimmten gegen den Entwurf.