Höhere Investitionen durch Heimatumlage

Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf fordert den Landtag auf, das geplante Investitionsprogramm "Starke Heimat Hessen" anzunehmen. Mit dem Programm verzichtet das Land auf die Gewerbesteuer der Kommunen, um diese den Kommunen zukommen zu lassen.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
67
Dagegen gestimmt
61
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.

Die schwarz-grüne Landesregierung fordert in ihrem Gesetzesentwurf die Einführung eines "Heimatumlagen"-Gesetzes. Das Gesetz basiert auf der Annahme, dass Hessen in den kommenden Jahren so wirtschaftet, dass das Land in seinen Haushaltsplanungen auf die Einnahmen der Gewerbesteuer der Kommunen verzichten kann. Das dadurch frei werdende Geld soll zwar den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, jedoch sieht das Gesetz vor, dass das Geld zuerst an das Land gegeben wird, welches es dann entsprechend der Verwendungszwecke berechnen und auszahlen soll. Das Gesetz tritt mit der Annahme des Entwurfes ab dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Die frei werdenden 400 Millionen Euro sollen für verschiedene Projekte benutzt werden:

  • So sieht das Programm laut Antrag beispielsweise vor Schulen mit 25 Millionen pro Jahr zu bezuschussen. Damit sollen Personalausgaben für Verwaltungs- und Sekretariatsstellen gedeckt und Lehrkräfte von Bürokratie entlastet werden. Man verfolge damit das Ziel, dass Lehrkräfte mehr Zeit für ihre Schüler:innen haben. Die Höhe der Zuweisungen soll sich dabei unter anderem an der Gesamtschüler:innenzahl orientieren.
  • Weitere 150 Millionen Euro seien für die Verbesserung der Kinderbetreuung eingeplant. Zusätzlich werde die Digitalisierung und der Ausbau von Bahnhöfen und Radwegen mit jeweils 20 Millionen Euro vorangetrieben. 35 Millionen Euro seien für die Finanzierung von Investitionen in Krankenhäusern vorgesehen.
  • Zusätzlich sei geplant, dass 100 Millionen Euro für den Kommunalen Finanzausgleich verwendet werden. Damit sei der finanzielle Ausgleich zwischen wirtschaftlich starken und schwächeren Kommunen gesichert. Das übrige Geld (rund 100 Millionen Euro) soll den Kommunen frei zur Verfügung stehen.

Der Gesetzesentwurf wurde mit 67 Ja-Stimmen und 60 Nein-Stimmen angenommen. Für den Antrag stimmten die Regierungsfraktionen, während alle Oppositionsfraktionen gegen den Antrag stimmten.

In der kontrovers geführten Debatte über das Gesetz sprach Frank Peter Kaufmann für die Regierungsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Er argumentiert, dass bei der Betrachtung der Zahlen deutlich werde, dass die überwiegende Zahl der Kommunen von dem Gesetz profitiere. Daher fühle er sich in seiner Entscheidung, für das Gesetz zu stimmen, bestätigt.

Klaus Gagel (AfD) hingegen hat verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gesetzesentwurfes. So sieht er einen Eingriff in die kommunale Kompetenz, das Geld selbstständig zu verwalten. Mit dem Entwurf sende man den Kommunen das Signal, sie seien unfähig, ihre eingesparten Mittel selbst optimal zu verwalten.

Jörg-Uwe Hahn von der FDP sieht das ähnlich: Das Geld stehe den Kommunen zu und werde durch den Gesetzesentwurf nicht im vollen Maß wieder an diese zurückgegeben. So werde gemäß Abrechnung bei Ausgaben von 400 Millionen Euro lediglich 379.697.980 Euro den Kommunen nachher zugutekommen. Er erwähnt außerdem, dass es in den vorherigen Debatten sogar Kritik an dem Entwurf innerhalb der CDU sowie von Verter:innen der Kommunalen Spitzenverbände gegeben habe.

Jan Schalauske (DIE LINKE) kritisiert zusätzlich, dass die Landesregierung mit dem Entwurf einen Sonderweg gehe. Andere Bundesländer lassen nämlich frei werdende Mittel aus der Gewerbesteuerumlage in der Entscheidungshoheit der Kommunen. Das Geld werde zwar in sinnvolle Projekte investiert, jedoch sollten diese eher mit den Mitteln des Landes finanziert werden.

Der Sprecher der SPD-Fraktion, Marius Weiß, kritisiert, dass die Landesregierung den Fakt ignoriere, dass es in fast jeder der Kommunen, Städte oder Gemeinden, Anträge und Beschwerden zu diesem Gesetz gäbe. Das Gesetz nehme den Kommunen das Geld weg, um eigene Wahlversprechen zu finanzieren. Als Beispiel hierfür nennt er die Kofinanzierung des Gute-Kita-Gesetzes.

Michael Reul (CDU) reagiert auf die Kritik, dass Hessen mit dem Gesetz einen Sonderweg gehe. So seien die Länder schlichtweg nicht vergleichbar, da Hessen auch Kommunalprojekte habe [Kommunalinvestitionsprogramm, Kommunaler Schutzschirm] die es in keinem anderen Bundesland gäbe. Zudem sei Hessen von der durchaus kritischen Bertelsmann Stiftung für eine "vorbildliche Finanzpolitik im Rahmen der Kommunen" gelobt worden. Mit Entschließung des Gesetzes unternehme die Regierung etwas gegen die immense Spreizung der Gewerbesteuereinnahmen.