Windkraft: Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungsgebieten

Der Antrag der SPD wurde in geänderter Fassung angenommen.

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Dafür gestimmt
100
Dagegen gestimmt
6
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 110 Abgeordneten.

Die SPD forderte unter anderem, dass die Staatsregierung nicht von der neuen Öffnungsklausel im § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches Gebrauch macht.
Vielmehr soll die Regierung festlegen, dass "die Vorgaben des Landesentwicklungsplans vom 27. Juni 2013 gelten, wonach bei der Festlegung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu wahren ist und die Zwei-Prozent-Vorgabe je Planungsregion und nicht je Landkreis gilt."
Die regierenden Parteien (CDU und Grüne) fügten in ihrem Änderungsantrag noch einen Absatz hinzu:

"Der Landtag zeigt sich erfreut darüber, dass sich mit diesem Antrag nun auch die Fraktion der SPD zu der bereits im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getroffenen Vereinbarung bekennt".

Der Antrag wurde in der geänderten Fassung angenommen. Lediglich die FDP stimmte dagegen.