
In einem von der Gewerkschaft Verdi initiiertem Volksentscheid am 29.02.2004 sprachen sich 76,8% der Hamburger Wählerinnen und Wähler gegen einen Verkauf der Hamburger Landesbetriebskrankenhauser aus. Allerdings entschied das Hamburger Verfassungsgericht in einem Urteil vom 15.12.2004, dass nach jetziger Verfassungslage weder Senat noch Bürgerschaft an einen Volksentscheid gebunden sind. Alle 41 SPD Abgeordneten sowie die 17 Abgeordneten der GAL Fraktion stimmten gegen den Verkauf. Der CDU Abgeordnete Clemens Nieting hatte nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Kommentare
Björn Friedrichs veröffentlicht am 08.01.2005 um 14:08
Werden Gerichtsurteile nicht ", Im Namen des Volkes ", ausgesprochen?
Heike Roocks veröffentlicht am 23.08.2007 um 18:15
Wieder ein Fehler auf Kosten der Steuerzahler, denn der Verkaufspreis ist durch die Rückkehrer längst schon wieder verbraucht. Wir haben ja die Millionen über für solche Experimente!
Hätte man doch bloß auf die 76,8%, die dagegen waren, gehört!
einem entäuschten Wähler veröffentlicht am 27.05.2005 um 17:44
Es ist ein Trauerspiel mit welcher Einfachheit der Verkauf von staatlichem Eigentum durchgeführt werden kann.
Volksentscheide werden abgewürgt.
Nein damit kommt man bei den Wählern (oder Nichtmeitbestimmern) nicht weiter. DieRechnung folgt, nicht nur in den Bilanzen der Stadt sondern auch auf den Wahlzetteln.
Frieda veröffentlicht am 31.12.2009 um 22:51
@11
Wo hat Herr Beust das gesagt?
Quellenangabe, bitte!
Wäre hilfreich, danke.
Hans Thiel veröffentlicht am 16.12.2004 um 10:34
Die FR berichtet heute vom ",negativen", Gerichtsurteil in der Sache, die auch den ",Volksentscheid", relativieren. Als Nicht-HAmburger kenne ich mich in den Details nichts aus. Aber ich war zweimal in den Eppendorfer Kliniken mit einer für mich ",existenziell", wichtigen Untersuchung und Behandlung. Ich hoffe, dass ich auch künftig ggf. in eine solche ",öffentlich", getragene Einrichtung fahren kann.
Und die richterliche Entscheidung, wenn sie denn richtig dargestellt wurde, zeigt die Grenzen der bisherigen Bemühungen auf. Ich selbst sehe mich dadurch in einer ",radikaleren", Forderung bestätigt.
Gruß
Hans Thiel
Michael Speck veröffentlicht am 09.12.2004 um 23:31
Ich frage mich, wer von den Herrschaften im Senat vom LBK-Verkauf profitiert, denn Hamburg und seine Bürger bestimmt nicht
Christian Helm veröffentlicht am 02.05.2005 um 21:22
Ich finde es Schade das in Zeiten, in denen alle Parteien sich mehr politisches Engagement wünschen und sich über geringe Wahlbeteiligungen beklagen, denjenigen, die sich an dieser Wahl beteiligt haben und den Demokratiegedanken gelebt haben, so vor den Kopf gestossen wird. Sicher mag der eine oder andere behaupten, dass die jetzige Entscheidung die bessere sei, doch hatten deren Befürworter genügend Zeit den Wähler auf ihre Seite zu bringen. Wenn diese Überzeugungsarbeit in einer Stadt wie Hamburg angeblich nicht möglich ist, wie kann dann ein einheitliches Europa irgendwann einmal wirklich funktionieren und gelebt werden?
Otto Ohrt veröffentlicht am 27.05.2005 um 02:10
Die Verkäufe städtischen Eigentums durch den jetzigen Senat,genauer gesagt, durch den Herrn Peiner als Verkäufer auf kurzbefristeten Posten, gegen den Willen von 78% engagierter Bürger dieser Stadt,, beweist man-gelndes Demokratieverständnis dieser CDU-Regierung.
Städtisches Eigentum ist Eigentum der Hamburger Bürger, welches frühere Generationen erworben haben.
Kein früherer Senat hat so schnell so große Verkäufe
durchgeführt wie Herr Peiner. Er ist doch nur ein Angestellter auf Zeit, ohne Vollmacht und Zustimmung der Eigentümer für solche Enteignungen. Die Fehler seiner Verkäufe sind nicht wieder gut zu machen. Eine einfache Mehrheit als Berechtigung für die Auflösung
fremden Eigentums, des Eigentums der Hamburger Bürger, ist unglaublich.
Günter Schmidt veröffentlicht am 12.01.2005 um 16:14
Das frage ich mich auch. Denn die Auskunft des Herrn Reinert auf meine Anfrage ist denkbar unbefriedígend, Aber es wird wohl außer dem ständigen Rumgeeiere keine brauchbare Antwort zu erwarten sein.
Stephan Hofmann veröffentlicht am 11.05.2005 um 16:56
Traurig, fürwahr. Ein erfolgreicher Volksentscheid, der im Dickicht des Verfassungsrechts krepiert, eine CDU, die ihrem Motto ",Vox populi, vox Rindvieh", getreu gegen den Souverän intrigiert und ein in Hamburg zum Monopolisten aufgestiegenes Unternehmen, welches lege artis die Interessen seiner Kapitalgeber durchsetzen wird. Sicher, ein Sozialhilfeempfänger aus Barmbek wird sich auch in Lüneburg behandeln lassen können, wenn er mit der Versorgung nicht einverstanden ist. Wird er das? Sicher, ein Assistenzarzt kann ja, mit oder ohne Familie, in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten, wenn er mit der Kürzung, respektive Streichung von Weihnachtsgeld und weiteren ",Sonderzulagen", nicht einverstanden ist. Wird er das? Und die Krankenschwester? Die macht besser gar nichts - ansonsten könnte sie Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Schulbücher und der Studiengebühren ihrer Kinder bekommen. Glücklicherweise müssen sich die Ministerialbeamten, die Mitglieder der HB und des Senats darüber keine Gedanken machen. Für ihre Zukunft haben sie gesorgt und werden wohl auch weiterhin sorgen lassen.
Pigasus veröffentlicht am 13.06.2005 um 17:17
Der Spruch von von Beust in Zusammenhang mit dem Volksentscheid muß auch nochmal erwähnt werden den er steht exemplarisch für die Politik der CDU :
",Dann regieren wir halt gegenn das Volk",
Carsten Bock veröffentlicht am 24.01.2005 um 10:42
Vielleicht sollte man die tatsächlich Betroffenen auch mal zu Wort bitten: Ich habe von vielen Ärzten beim LBK gehört, dass sie die LBK-Privatisierung befürworten.
Patrick Kleefeld veröffentlicht am 17.12.2004 um 11:54
Ich gedenke oft solcher Politiker, wenn ich im Dorfe von einem Hund angebellt werde, der zweite nachbellt, und alle bellen, und keiner kann sagen warum. (Karl Julius Weber)
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