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(...) Es gibt die Möglichkeit der Normenkontrollklage durch Abgeordnete. Dieser müssen sich aber mindestens 25% aller Mitglieder des Bundestages anschließen. (...)


(...) Doch sie treffen nicht den Kern der Sache, auch wenn ich z.B. Ihre Kritik an der Betreuungsrelation oder an fragwürdigen Weiterbildungsmaßnahmen durchaus nachvollziehen kann. (...) Sanktionen und Leistungseinschränkungen sind grundrechtswidrig, weil die Absicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe unter keinem Vorbehalt steht, d.h. (...)

(...) Ihre Frage können wir so im Bundestag nicht stellen, da sich nicht feststellen lässt, ob eine Sanktion zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses geführt hat oder dafür andere Gründe ausschlaggebend waren. Hier lässt sich kein kausaler Zusammenhang feststellen. (...)

(...) wenn man nicht mehr gezwungen wird, jeden noch so miesen Job anzunehmen und jede noch so sinnlose Weiterbildungsmaßnahme zu durchlaufen, so wird das viele positive Auswirkungen haben, auch und vor allem natürlich auf die Qualität und Ausgestaltung von Arbeit sowie die (Verhandlungs-)Position von Erwerbslosen. Das liegt auf der Hand und da bin ich ganz bei Ihnen. (...)