
Sehr geehrter Herr Jotzat,
Sehr geehrter Herr Jotzat,
(...) Für deren Handel braucht es sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene einheitliche Regeln. In vielen Mitgliedstaaten werden e-Zigaretten als Genussmittel betrachtet, einige Länder haben die nikotinhaltigen Liquids als Arzneimittel eingestuft. (...)
(...) Die gesundheitlichen Auswirkungen von „E-Zigaretten“ scheinen zwar - speziell gegenüber Dritten - weniger gefährlich als die von herkömmlichen Zigaretten und sie können eine hilfreiche Rolle bei der Raucherentwöhnung spielen. Aber es darf nicht vernachlässigt werden, dass auch „e-Zigaretten“ keinesfalls "gesund" sind, da Nikotin sowohl ein Suchtmittel als auch ein Gefahrstoff ist. (...)
(...) Das vorgesehene Verbot von nicht nach der "Arzneimittel-Richtlinie" (2001/83/EG) zugelassenen nikotinhaltigen Erzeugnissen überzeugt mich nicht. Meiner Ansicht nach ist die Einordnung von E-Zigaretten als Arzneimittel dafür zu unsicher. Man sollte generell von Regelungen absehen, die den Zugang zu weniger schädlichen Alternativen zum Rauchen erschweren. (...)
Sehr geehrter Herr Kleitsch,
vielen Dank für Ihren engagierten Einsatz und Ihr großes Interesse am Gemeindeleben.
Bezüglich Ihres Anliegens verweise ich auf die E-Mail, die ich Ihnen dazu persönlich geschickt hatte.