(...) An dieser Stelle soll die verabschiedete Novelle künftig zu Verbesserungen, also einem früheren Schutz von Kindern durch niederschwelligere Hilfen des Staates, führen. In der Praxis setzten die Jugendämter, die die Aufgabe haben, den betroffenen Eltern und Kindern zu helfen, bislang überwiegend allein auf freiwillige Mitwirkung der Eltern. (...)
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(...) Das Kindschaftsrecht trifft aufgrund der im täglichen Leben vorkommenden Fälle keine Regelung über den Umfang und die Ausgestaltung des Umgangs. Das ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. (...)
(...) Ich selbst sehe in suchtgefährdenden Computerspielen ebenfalls eine Gefahr und unterstütze die Forderung nach dem Ausbau der Forschung in diesem Bereich, damit die Ergebnisse in einen verbesserten Jugendschutz einfließen können. Dies muss durch eine Steigerung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Eltern flankiert werden. (...)
Sehr geehrter Herr Eckert,
(...) Selbstverständlich darf ein Homosexueller, der in einer eingetragen Lebenspartnerschaft lebt, ein Kind adoptieren. Nach wie vor können Lebenspartner freilich ein Kind nicht gemeinschaftlich adoptieren und zwar weder gleichzeitig noch nacheinander. (...)
Sehr geehrter Herr Kraushaar,