
Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,
Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,
(...) Doch ist eine klare Richtlinie mit einklagbaren Rechten für die Betroffenen sicher hilfreich. Viel günstiger (besonders für die Kinder) ist natürlich eine kommunikative, außergerichtliche Einigung im vernünftigen Einvernehmen, sofern sich das irgendwie umsetzen lässt. Der Gesetzgeber erhofft sich jedenfalls dieses Verantwortungsbewusstsein von Menschen, die erwachsen genug waren, um Kinder miteinander zu zeugen. (...)
(...) Jeder Ehegatte, Ehemann wie Ehefrau, ist daher gehalten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, soweit es die Betreuungssituation des Kindes und die konkrete Arbeitsmarktlage vor Ort zulassen. Zum Rangverhältnis der Ansprüche von einem früheren Ehegatten und gemeinsamen minderjährigen Kindern hat der Gesetzgeber mit der Unterhaltsrechtsreform ebenfalls eine klare Entscheidung getroffen und den Kindern hier stets den Vorrang eingeräumt. Das früher unklare Rangverhältnis zwischen früherem Ehepartner und den Kindern ist daher eindeutig zu Gunsten eines Vorrangs der Kinder geklärt. (...)
(...) Allgemein ist zu erwarten, dass auch das neue Unterhaltsrecht - wie bereits das alte - im Bundesgebiet einheitlich angewandt werden wird. Gerade die Herstellung dieser Einheitlichkeit ist eine wichtige Aufgabe des Bundesgerichtshofs. (...)
(...) Aufgrund der bereits erfolgten Entlastungen bei den Steuern würden Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen von weiteren Steuersenkungen kaum noch profitieren. Die Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge ist dagegen unverändert hoch. (...)