Antwort ausstehend von Manfred Drieling FREIE WÄHLER
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Antwort 26.01.2008 von Monika Klingler Republikaner
Sehr geehrter Herr Grabs !
Antwort ausstehend von Michael Naumann SPD
Antwort 26.01.2008 von Andreas Molau NPD
Sehr geehrter Herr Peters,
Antwort 25.01.2008 von Gotthard Elsner FREIE WÄHLER
Guten Abend Herr Hinrichs.
Ich habe schon einmal den Versuch gestartet, die wesentlichen Unterschiede aufzuzeigen. Hier noch einmal in einer Aufzählung:
Antwort 30.01.2008 von Lydia Fischer CDU
(...) Der Warnschussarrest ist ein zusätzliches Mittel welches dem Jugendrichter anhandgegeben werden soll. (...) Diese Ungereimtheiten können vermieden werden, wenn der Jugendrichter - und nur dieser - bei Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe als erzieherisches Mittel einen Warnschussarrest in geeigneten Fällen und zur Einwirkung auf den Täter verhängen kann. (...)