Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von André Trepoll
Antwort von André Trepoll
CDU
• 04.08.2014

(...) Zur Frage nach der Arztversorgung in Neuwiedenthal und Umgebung bleibt festzuhalten, dass eine umfassende Ärztliche Versorgung in ganz Hamburg sichergestellt werden muss. Wartezeiten auf einen Arzttermin sind leider unabhängig vom Standort, auch ich habe mich schon manches mal drüber geärgert. (...)

Portrait von Renate Künast
Antwort von Renate Künast
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 23.02.2015

(...) Noch lückenhafter ist das Angebot an stationären Hospizen. Hier macht sich bemerkbar, dass im deutschen Gesundheitswesen das Sterben lange Zeit ein Tabu-Thema gewesen ist. (...)

Portrait von Willi Brase
Antwort von Willi Brase
SPD
• 13.08.2014

(...) Reglementierung beim Kantinenessen. Ehrlich gesagt bin ich erstaunt zu hören, dass es noch Kantinen gibt, die nicht täglich ein vegetarisches Gericht anbieten. In meinem Umfeld ist das nicht der Fall. (...)

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von Rudolf Henke
CDU
• 11.08.2014

(...) Die derzeitige Ebola-Epidemie gilt als die schwerste, die jemals registriert wurde. Die Behandlung ist aufgrund von fehlendem Fachpersonal, mangelnder Aufklärung, den geographischen Gegebenheiten und dem Misstrauen der einheimischen Bevölkerung gegenüber fremder Hilfe oft sehr schwierig. (...)

Portrait von Marlene Mortler
Antwort von Marlene Mortler
CSU
• 26.08.2014

(...) * Medizinalhanf: Nicht standardisierte Extrakte aus Cannabisblüten und andere Cannabis-Extrakte sind in Deutschland grundsätzlich nicht verkehrsfähig und auch keine verschreibungs-fähigen Betäubungsmittel. Deshalb müssen Patienten bei der Bundesopiumstelle einen Antrag stellen, um eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu erhalten. Diese Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG kann für die Therapie eines einzelnen Patienten nur erteilt werden, sofern die Behandlung mit dem Betäubungsmittel im Hinblick auf das Krankheitsbild erforderlich ist und keine Versagungsgründe nach § 5 BtMG vorliegen. (...)

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