Antwort 24.05.2009 von Dieter Wiefelspütz SPD
Sehr geehrter Herr Lingelbach,
Sehr geehrter Herr Lingelbach,
Sehr geehrter Herr Schraegle,
(...) Der von Ihnen zitierte Abs. 4 soll darüber hinaus die Mutter vor Gefahren und Beeinträchtigungen schützen, die in erster Linie in Zusammenhang mit der Schwangerschaft auftreten können und die damit ausschließlich Frauen betreffen. Ein Beispiel hierfür wäre der erweiterte Kündigungsschutz während der Wochen vor und nach der Entbindung. (...)
Sehr geehrter Herr Schäfer-Axeler,
Ihre Nachricht vom 23. Mai 2009 an Herrn Dr. Guido Westerwelle, MdB haben wir erhalten. Der Vorsitzende bat mich, Ihnen zu antworten.
Sehr geehrter Herr Roth,