
(...) Demnach genießen gemäß Artikel 16 a GG politisch Verfolgte Asyl. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und hat in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – sogar Verfassungsrang. Obergrenzen werden nicht genannt. (...)
(...) Demnach genießen gemäß Artikel 16 a GG politisch Verfolgte Asyl. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und hat in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – sogar Verfassungsrang. Obergrenzen werden nicht genannt. (...)
(...) Den Menschen, die unter Verfolgung, Elend und Krieg leiden, wollen und müssen wir helfen. Es muss jedoch ein klarer Unterschied zwischen wirklich schutzbedürftigen Asylsuchenden und denjenigen gemacht werden, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Zwar sind die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten zum Beispiel in den Westbalkanstaaten denkbar schlecht, dennoch ist wirtschaftliche Perspektivlosigkeit kein Asylgrund. (...)
(...) Für uns ist und bleibt der Dreh- und Angelpunkt zur Bewältigung der jetzigen Situation vor allem die schnelle Durchführung rechtsstaatlicher Anerkennungsverfahren. Dafür müssen die langen Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch weitere personelle Verstärkung und Optimierung der Arbeitsabläufe deutlich verkürzt werden. (...)
(...) Deutschland sieht sich angesichts der Flüchtlingsfrage vor einer der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. (...)
(...) Bei Volksentscheiden besteht die Gefahr, dass die Politik sich bei unangenehmen Fragen ihrer Verantwortung entledigt. (...) Eine gemeinsame europäische Asylpolitik ist dafür unerlässlich. (...)