(...) Eine Umstrukturierung des Krankenversicherungssystems zu einer „Deutschen Krankenversicherung“, wie Sie es bezeichnen, befürworte ich nicht. (...)
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(...) zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Handelns gehört das Einverständnis des Patienten in die ärztliche Behandlung oder den ärztlichen Eingriff nach ordnungsgemäßer Aufklärung. Aufklärungsdefizite machen Eingriffe wegen fehlender Einwilligung des Patienten rechtswidrig und führen bei Verschulden des Arztes im Grundsatz zur Haftung für alle Schäden. (...)
(...) Die Ärzte sind also an der Aushandlung der finanziellen Bedingungen ihrer ärztlichen Tätigkeit immer beteiligt und können ihren Bedarf in die entsprechenden Gremien einbringen. Dazu kommt, dass die Erstverordnung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch die Krankenkasse zu genehmigen ist. Die Genehmigungsanträge sind laut Gesetz nur in begründeten Ausnahmefällen von der Krankenkasse abzulehnen. (...)
(...) Insbesondere getrocknete Cannabisblüten sind in ihrer Verschreibung im Vergleich zu manchen anderen Arzneimitteln teurer, so dass die Richtgrößen insbesondere bei der Behandlung mehrerer Cannabispatientinnen und -patienten eventuell schneller überschritten werden können. Die Preise für getrocknete Cannabisblüten werden durch die Cannabisagentur festgelegt, dadurch lässt sich bisher noch nicht abschätzen, wie günstig oder teuer die Cannabisblüten für eine medizinische Behandlung künftig sein werden. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Cannabis als Medizin. Das neue Gesetz sollte Patienten mit schweren Erkrankungen den Zugang zu Cannabis als Medikament erleichtern. (...)
Sehr geehrter Herr Pimpertz,
eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.