
Antwort 08.09.2006 von Jutta Leder SPD
Sehr geehrte Frau Adler,

Sehr geehrte Frau Adler,

Guten Tag, Herr Wreege,

Sehr geehrter Herr Tschäng,
nachdem ein bindender Bauvorbescheid erteilt wurde, gibt es im konkreten Fall keine rechtliche Möglichkeit, den Bau der Moschee zu versagen.

Sehr geehrter Herr Tschäng,

Sehr geehrter Herr Estewes,
Zur Ihrer Frage: Wo ist Ihr roter Schal???
Der hängt im Schrank, denn es ist Sommer.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Momper