
Sehr geehrter Herr Hinz,
Sehr geehrter Herr Hinz,
(...) Bei der Einführung der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten und bei der Festlegung der Höhe des Freibetrags orientierte sich der Gesetzgeber an der Höhe des Betrages, der nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einem unterhaltspflichtigen Ehegatten als notwendiger Selbstbehalt verbleiben sollte. Denn bei einer Unterhaltsersatzleistung - wie der Hinterbliebenenrente - kann grundsätzlich nichts anderes gelten als im Unterhaltsrecht. (...)
(...) Wir Grünen haben uns allerdings mehrheitlich für eine Grundsicherung entschieden, mit einem Regelsatz für Erwachsene von zunächst 420 Euro, der an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden muss. Wir wollen die Anrechnung von Partnereinkommen abschaffen. (...)
(...) Dazu müssen sämtliche Kürzungen aus der Rentenformel gestrichen werden. Wir wollen einen flexiblen Rentenbeginn vor dem 65 Lebensjahr ermöglichen, die Altersteilzeit unbefristet födern, Altersarmut verhindern (kein Mensch darf im Rentenalter weniger als 800 Euro/Monat zum Leben haben, aus gesetzlicher Rente oder Grundsicherung). (...)