(...) Der Krankenversicherungsbeitrag höher Verdienender findet durch die jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasste Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3.675 Euro monatlich) seine Begrenzung. Eine erhebliche Erhöhung oder die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze könnte dazu führen, dass der Wert der in Anspruch genommenen Leistung ggf. nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Beitragsleistung stehen würde. (...)
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Sehr geehrter Herr Dammann,
(...) Mit der Beschränkung des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherbaren Arbeitsentgelts komme der Beitragsbemessungsgrenze noch eine weitere wichtige Funktion als „Leistungsbemessungsgrenze“ zu. Sie erhalte den Renten grundsätzlich ihre existenzsichernde Funktion und gewährleiste zugleich die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. (...)
Sehr geehrter Herr Dammann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. September 2009 an Herrn Dr. Guido Westerwelle. Der Vorsitzende hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sehr geehrter Herr Dammann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie mir schon per E-Mail geschrieben haben, habe ich Ihre Frage bereits per E-Mail beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB