Sehr geehrte Frau Brackmeyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
Sehr geehrte Frau Brackmeyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
(...) Auch ich würde es für sinnvoll erachten, wenn das von Ihnen angesprochene Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekom-Verbindungsdaten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafecht vor der heute stattfindenden Abstimmung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ (Bundestags-Drucksache 16/5846) dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden wäre. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums war dies aufgrund fehlender Autorisierung aber bislang nicht möglich. (...)
(...) ich bin ein entschiedener, überzeugter Befürworter der gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung. (...)
(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. (...)
(...) finde ich die Debatte darum vor allem in einem Punkt geradezu verlogen. Während man sich nämlich bei der elektronischen Gesundheitskarte bemüht, alle Risiken für die Datensicherheit der Patientinnen und Patienten auszuschließen, führt man diese Bemühungen mit dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz ad absurdum. Denn Ärzte sollen, im Gegensatz zu Anwälten und Abgeordneten, nicht von der Überwachung ausgenommen werden. (...)
(...) Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. (...)