Antwort 05.02.2008 von Wolfgang Thierse SPD
Sehr geehrter Herr Giese,
Sehr geehrter Herr Giese,
(...) Januar 2009 zu erfüllen. Hierfür wird für die Anbieter von Telefondiensten die Bußgeldbewehrung der Speicherungsverpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt, während für die Internetzugangsdienste die Verpflichtung selbst erst zu diesem Zeitpunkt greift. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) Ich betrachte den von Ihnen angesprochenen Vorfall als erledigt. Herr Thierse hat sich mehrmals öffentlich für seine Äußerungen glaubhaft entschuldigt, Herr Kohl hat diese Entschuldigung angenommen. (...)
Sehr geehrter Herr Niemeyer,