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(...) Wie ich Ihnen schon zu Anfang erklärt habe: Die gespeicherten Daten dürfen nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und bei begründetem Verdacht auf terroristische Pläne durch einen richterlichen Beschluss von der Polizei angesehen und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Nur deshalb hat dieses Gesetz vergangene Woche bei der Abstimmung im Bundestag meine Zustimmung erhalten. (...)


(...) Bei der Vorratsdatenspeicherung sehe ich verfassungsrechtliche Probleme. (...) „ Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. (...)

(...) Auch ich bedauere, dass die Bandbreite europapolitischer Themen in den Medien oft nicht ausreichend berücksichtigt wird und häufig nur negativ z.B. über die Regelungswut der Kommission oder zu hohe Kosten berichtet wird. Positive Nachrichten scheinen leider keine Meldung wert zu sein! (...)

(...) Es ist ein Unding, dass nun ohne konkreten Anlass völlig willkürlich Daten gespeichert werden dürfen. Ich empfinde dies als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Während des gesamten Verfahrens wurde der Wille der Menschen immer wieder von der Großen Koalition ignoriert. (...)