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(...) Ihr Vorschlag, Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten auf die Diäten anzurechnen, klingt sehr naheliegend, ist jedoch rechtssystematisch nicht möglich. Als Selbständiger resp.Freiberufler wäre es auch Ihnen möglich mehreren Erwerbstätigkeiten nachzugehen, ohne dass diese gegeneinander aufgerechnet würden. (...)
(...) Ich meine, dass die Wählerinnen und Wähler nicht nur die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten und die Liste einer Partei wählen können sollten, sondern darüber hinaus auf der Liste der Partei drei Kreuze zu machen hätten. Nach der Zahl dieser Kreuze entscheidet sich, wer von der Liste der Parteien einzieht. (...)
(...) Die allermeisten Bundestagsabgeordneten erzielen keine zusätzlichen Einkünfte, sondern leben ausschließlich von den "Diäten". Rund 80 Prozent der Abgeordneten üben keine bezahlte Nebentätigkeit aus. (...)
(...) Und es war auch bisher schon zulässig, dass Ermittlungsbehörden mit richterlichem Beschluss zur Strafverfolgung auf diese gespeicherten Daten zugreifen konnten. Durch die geplante Verpflichtung zur Datenspeicherung soll lediglich die Verfügbarkeit der für die Strafverfolgung erforderlichen Daten für sechs Monate gewährleistet werden. (...)
(...) ich war ebenso wie der Antragsteller der Meinung, dass mehr für die Transparenz der Regionalisierungsmittel getan werden muss. Dieses Ziel erreicht man aber nicht über eine Aufstockung der Mittel. (...)