(...) in Deutschland sind das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit Grundrechte. Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechsstaatsprinzip. Grundrechtseingriffe unterliegen einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung. (...)
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(...) Zu den verabschiedeten Neuregelungen gehört neben der Diätenerhöhung eine Anpassung der Altersversorgung von bisher 3 % auf nun 2,5 % der Entschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag. Entgegen Ihrer Vermutung wurde darüber hinaus beschlossen, dass das „Rentenalter“ der Abgeordneten grundsätzlich von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. (...)
(...) ich bin seit Jahren ein Anhänger direkter Demokratie. Im Klartext: Ich hätte nicht das geringste Problem damit, wenn das Volk über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden dürfte. (...)
(...) Noch erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. (...)
(...) Die große Koalition hat die Chance vertan, das System der Altersversorgung von Abgeordneten grundlegend zu reformieren. Stattdessen wurden nur die Diäten erhöht und die Regelungen für die Altersversorgungen von Abgeordneten leicht verändert. Während die Koalition weder beim Mindestlohn noch bei der Pendlerpauschale noch an irgendeiner anderen Baustelle eine adäquate Entscheidung zu treffen vermag, scheint sie an diesem sensiblen Punkt schnell handlungsfähig zu sein. (...)