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(...) Für den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen haben wir hohe grundrechtssichernde Schwellen eingezogen. Eine Telefonüberwachung wird künftig nur noch bei schweren Straftaten zulässig sein, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Haft bedroht sind. (...)

(...) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Namen der Bundesregierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) im Februar 2006 schlussendlich zugestimmt. Der Verabschiedung der Richtlinie sind lange und zähe Verhandlungen auf europäischer Ebene vorausgegangen, in deren Verlauf es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen ist, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer schließlich auf 6 Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt worden. (...)

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Ihre Anregungen und Hinweise erreichen mich also in jedem Fall.
