
(...) "Muslimische Polizeieinheiten mit hoheitlichen Befugnissen" wird es in Deutschland niemals geben, hoffentlich aber deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die sich zum Islam bekennen. (...)
(...) "Muslimische Polizeieinheiten mit hoheitlichen Befugnissen" wird es in Deutschland niemals geben, hoffentlich aber deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die sich zum Islam bekennen. (...)
(...) Volker Beck: Ich beobachte keine "zunehmende Ausbreitung des Islam in Deutschland", sondern sehe rund drei Millionen Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland, deren Religionsfreiheit genauso zu respektieren ist wie die von Christen oder Juden. (...)
(...) Man darf auch an etwas glauben, was nicht im Grundgesetz steht oder ihm widerspricht. Es gibt Stellen im Koran oder auch im Alten Testament, die der Wertordnung des Grundgesetzes widersprechen. Solange sich dies nicht auf das Zusammenleben mit anderen auswirkt, ist es für unsere Verfassung kein Problem. (...)
(...) Beim Thema Anscheinswaffen ist für mich das Ergebnis dieser Abwägung, dem Verbot zuzustimmen. Es gibt viele Fälle, in denen Soft-Air-Varianten von Schusswaffen von Kriminellen eingesetzt wurden. (...)
(...) Selbst für fachkundige Polizeibeamte ist in einer Gefahrensituation nicht erkennbar, ob das Gegenüber eine echte Waffe zieht oder eine Anscheinswaffe. Ich vertrete hier die klare Auffassung, Anscheinswaffen können nicht unter die EU-Spielzeugverordnung fallen. Wir brauchen ein sanktionsbewährtes Führungsverbot im öffentlichen Raum. (...)
(...) bei der Frage der Verbindlichkeit von Volksentscheiden soll es selbstverständlich keine Ausnahmen geben. Wie wichtig die Frage der Verbindlichkeit ist, hat uns das Handeln des CDU-Senats in der laufenden Legislaturperiode vor Augen geführt. (...)