Frage von Klaus R. • 07.04.2008

Antwort ausstehend von Hermann Scheer SPD
Sehr geehrter Herr Kettmus,
vielen Dank für Ihre Frage vom 06.04.2008 auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Anregungen _direkt_ an das Büro des
Abgeordneten.
(...) In der erwähnten Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist an keiner Stelle auch nur der Hauch eines Belegs dafür zu finden, daß der Deutsche Bundestag bewußt oder fahrlässig mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung das Grundgesetz verletzt hätte. (...)
(...) Das Mautdatensystem ist ein System zur Erfassung von Wirtschaftsdaten. Es ist kein System zur Fahndung nach Straftätern und darf deshalb auch nicht zu einem Fahndungssystem ausgebaut werden. (...)
Sehr geehrter Herr Meier,