
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich halte die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten für angemessen. Gemäß Art. (...)
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich halte die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten für angemessen. Gemäß Art. (...)
(...) Für Einzelbeschwerde bei Fehlverhalten amtlicher Stellen kommt vielleicht eine Petition an den Petitionsausschuß in Betracht. In schweren Fällen mit begründetem Verdacht eines Fehlverhaltens auf Regierungsebene könnte ein Parlamentarischer Unterdsuchungsausschuß eingesetzt werden, dafür wäre aber notwendig, daß sich mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages auf einen Antrag einigen und diesen in den Bundestag einbringen. Eine Möglichkeit für die Bevölkerung, einen solchen Ausschuß einzusetzen gibt es nicht. (...)
(...) Lassen Sie mich zunächst auf Ihre Frage nach Altersversorgung eingehen. Neben der Art und Weise, wie die Höhe der Diäten festgelegt wird, wurden bis letztes Jahr vor allem die Höhe des Altersversorgungsanspruches und die Steigerungssätze der Altersentschädigung kritisiert und dass das Modell der Altersversorgung von Abgeordneten weitgehend dem Vorbild der Beamtenversorgung folgte. Im Unterschied zu den Beamten, die meist ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (Gemeinde, Land, Bundesrepublik Deutschland) tätig sind, gehen Abgeordnete typischerweise vor und nach der Mandatszeit einer Erwerbstätigkeit nach. (...)
(...) Die von Ihnen erwähnte Linkspartei tut dagegen genau das, was sie in Ihrer E-Mail anprangern. Sie verspricht den Menschen das Blaue vom Himmel, will alle Reformen zurückdrehen und die Leute glauben machen, dass Politik alles bewerkstelligen könne. Die Linkspartei tut sich damit selbst keinen Gefallen, denn früher oder später werden diejenigen Bürger, die diese Partei jetzt wählen, merken, dass die Konzepte der Linken an der Wirklichkeit vorbeigehen. (...)
(...) Gerade die jetzige Weltwirtschaftskrise zeigt doch, dass die wirklichen Schuldenmacher in den Reihen von Union und SPD sitzen. Wir kämpfen für eine Millionärssteuer, die sofort 50 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen spülen würde. (...)
(...) Die in diesem Zusammenhang ausgezahlte Kostenpauschale unterliegt nicht der Besteuerung, dafür hat der Abgeordnete anders als der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, über die Pauschale hinaus weitere Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 eine steuerfreie, pauschalierte Aufwandsentschädigung ausdrücklich zugelassen. (...)