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(...) Was es jedoch gibt und was häufig - zu Unrecht - mit Fraktionszwang gleichgesetzt wird, ist die sogenannte Fraktionsdisziplin. Darunter verstehe ich die weitgehende Einhaltung der Beschlüsse, welche die Mehrheit einer Fraktion getroffen hat. (...)
(...) Der Grundgesetzgeber hat die Gefahr solcher Konflikte erkannt und zur Lösung des Kollisionsproblems für den Gesetzgeber in der Verfassung die Befugnis geschaffen, Grundrechte durch oder aufgrund eines Gesetzes zu beschränken. Diese Einschränkungsmöglichkeit ist für jedes Grundrecht gesondert bestimmt und in der Regel im zweiten Absatz des jeweiligen Grundrechtsartikels ausdrücklich enthalten. Darüber hinaus muss das Gesetz nach Art. (...)
Sehr geehrter Herr Hartmann,