(...) Wie ich Ihnen bereits erklärte, darf ich eine Rechtsberatung nicht erteilen. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung ist im Einzelfall nur Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Patentanwälten, und – nur unentgeltlich – Personen in familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen zum Dienstnehmer gestattet. (...)
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(...) Mit dem Zugewinnausgleich wird im übrigen nicht nur die Hausarbeit abgegolten, sondern es wird davon ausgegangen, daß in der Ehe beide Partner an der Vermögensbildung beteiligt sind, also das Hamsterrad drehen. Nicht nur in den vielen Dankesreden, "ohne meine liebe Frau hätte ich das nie geschafft", soll dem Rechnung getragen werden, sondern eben auch im Gesetz mit ganz konkreten materiellen Folgen. (...)
(...) Es ist vereinbart worden, bestehende Verordnungsmöglichkeiten und Ausnahmeetatbestände auszuschöpfen und Genehmigungen zügig und unbürokratisch zu erteilen. Mir ist bewusst, dass die contergangeschädigten Menschen weiterhin unsere Hilfe benötigen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir unserer Verantwortung als Politik weiter nachkommen werden. (...)
(...) als Behindertenbeauftragte meiner Fraktion ist es in erster Linie meine Aufgabe, die Meinungsbildung der Fraktion zu diesem und anderen Themen zu organisieren. Ich fordere von der Firma Grünenthal ebenso wie von der Bundesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt. Sie bringen es auf den Punkt: Es geht um ein Leben in Würde und nicht um eine Entschädigung als Selbstzweck, wie manche die Entschädigungsforderung oft deklassieren wollen. (...)
(...) Im wirtschaftlichen Sinne ist auch jede Form des Schuldenabbaus ein vermögensrechtlicher Zugewinn. Es wäre nicht gerechtfertigt, den anderen Ehegatten an diesem Zuwachs nur begrenzt, d.h. (...)
(...) Sinn des Zugewinnausgleichs ist es, den wirtschaftlichen Erfolg aus der Ehezeit gerecht zu teilen. (...) So wird häufig derjenige, der einen Lohn für seine Arbeitsleistung erhält, von dem anderen Partner durch Haushaltsführung, Kindererziehung etc. (...)