(...) Die Erschwernis dient dem Zweck, längerfristig den Markt für den Verkauf und Tausch dieses abscheulichen Materials auszutrocknen, für den Kinder gequält und sexuell missbraucht werden. Zum anderen haben wir dem Umstand Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Eingriff im Rahmen des Grundgesetzes bewegt und bei den Bürgern keine ungerechtfertigten Ängste vor einem Eingriff in ihre Grundrechte entstehen, so wie auch Sie sie beschreiben. (...)
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(...) Das Paintball-Verbot - in Ihrer Anfrage als "PS" aufgeführt - taucht vorerst in der Modifizierung des Waffenrechts nicht mehr auf. Ich bleibe bei meiner Haltung: Reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, sind mit der Wertordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. (...)
(...) Wir Liberale lehnen einen Generalverdacht aller legalen Waffenbesitzer ab. Nicht die legalen Waffen sind das Problem, sondern der illegale Waffenbesitz muss bekämpft werden. (...)
(...) Mir geht es aber darum, die Hemmschwelle für Konsumenten anzuheben. Ein Konsumieren „en passant“ soll nicht mehr möglich sein und wer im Internet danach sucht soll wortwörtlich vor Augen geführt bekommen, dass er sich strafbar macht. Für mich ist das Banner ein Mittel von vielen, andere müssen folgen oder sind schon installiert, um dem Verbrechen Kinderpornografie Einhalt zu gebieten. (...)
(...) Absatz 1 und 2 gemeinsam ergeben eindeutig, dass die Rede- und Pressefreiheit durchaus Schranken unterworfen sind, und zwar dort, wo u.a. allgemeine Gesetze verletzt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Pöhlker,