
(...) Angriffe auf Gesundheit, Leib und Leben von Menschen fallen nicht unter zulässige Protestformen der "begrenzten Regelverletzungen". (...)
(...) Angriffe auf Gesundheit, Leib und Leben von Menschen fallen nicht unter zulässige Protestformen der "begrenzten Regelverletzungen". (...)
(...) Durch das Gesetz wird eine Infrastruktur ausgeschlossen, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten. (...)
(...) Ein Resultat dieser Gespräche war die freiwillige vertragliche Selbstverpflichtung der wichtigsten Unternehmen, eine Netzsperrung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt vorzunehmen. Klar war dabei auch, das diese Sperrung sich ausschließlich auf kinderpornografisches Material bezieht und keine Hintertür für eine Zensur des Internets entstehen darf. (...)
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. (...)
(...) Wir halten dieses für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangsläufig verbotswürdig. Wichtig ist natürlich, dass man Paintball und seine Anhänger nicht pauschal verurteilen darf. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich deshalb zunächst für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus. (...)