
(...) die Ausgabe und Überprüfung von Hausausweisen ist Aufgabe der Bundestagsverwaltung. Die Parteien haben damit nichts zu tun und mir erschließt sich auch nicht, inwiefern das eine Zumutung für die Wählerinnen und Wähler sein soll. (...)
(...) die Ausgabe und Überprüfung von Hausausweisen ist Aufgabe der Bundestagsverwaltung. Die Parteien haben damit nichts zu tun und mir erschließt sich auch nicht, inwiefern das eine Zumutung für die Wählerinnen und Wähler sein soll. (...)
(...) Grundsätzlich sind die Gesetzestexte eindeutig und besagen klar - Der Bund ist und bleibt unveräußerlich Eigentümer seiner Straßen (also keine Privatisierung). Er kann sich zur Verwaltung einer GmbH bedienen, dieser aber die Straßen nicht übertragen. (...)
(...) Der Bundestag hat für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in den vergangenen Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt, auch um den Investitionsstau unserer Straßen zu beenden. (...) Trotzdem hat wohl noch niemand ernsthaft behauptet, Deutschland habe seine Entwicklungshilfe privatisiert. (...)
(...) Was sich leider in Teilen der medialen Öffentlichkeit festgesetzt hat, ist eine Unterstellung: angeblich diene die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft nur dem Zweck, die deutschen Autobahnen zu privatisieren, sprich an private Investoren wie Versicherungskonzerne zu verhökern. Das ist grober Unfug. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Frage an Herrn Binninger zu stellen, da ich auch nur interpretieren könnte, was er gemeint hat und das wäre sicher nicht hilfreich. Zudem unterliege ich ja als Mitglied G10-Kommission der Geheimhaltungspflicht. (...)
(...) Zur Kontrolle wurde das Unabhängige Gremium eingesetzt, welches aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof sowie einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof besteht. Dieses Gremium kontrolliert die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND und kann jederzeit die eingesetzten Selektoren überprüfen. Im BND-Gesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass „die Datenerhebung nur aus denjenigen Telekommunikationsnetzen erfolgen darf, die das Bundeskanzleramt zuvor durch Anordnung bestimmt hat“. (...)