Antwort ausstehend von Klaus Barthel SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort 08.09.2009 von Eva Bulling-Schröter Die Linke
(...) Trotzdem möchte ich Ihnen antworten: Bezüglich des Beschlusses wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Vormundschaftsgericht. Sie können selbstverständlich gegen einen Beschluss Beschwerde einlegen, wenn Sie beschwerdebefugt sind. Von daher müssen Sie zunächst den Beschluss des Gerichts kennen, um sich dann gegebenenfalls dagegen zu wehren. (...)
Antwort 14.08.2009 von Daniel Volk FDP
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Antwort 14.08.2009 von Hubertus Heil SPD
Sehr geehrter Herr Mücke,
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU
Antwort 03.08.2009 von Alexander Dobrindt CSU
(...) Insofern halte ich ein „Stopp-Schild“ durchaus für sinnvoll. Jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist in diesen Fällen aus meiner Sicht ein Erfolg. (...)