(...) Wenn es dann nicht möglich ist, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zusammenzukriegen, müsste die Sitzung abgebrochen werden und es könnte nichts mehr beschlossen werden. Allerdings gilt auch: Wenn die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig, und die entsprechenden Abstimmungen haben volle Gültigkeit. Nachträglich lässt sich das dann nicht mehr anfechten. (...)
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(...) gerne gehe ich auf Ihre Frage ein und muss ehrlich sagen, dass ich das Abstimmungsverhalten der CSU-Abgeordneten in Berlin auch nicht verstanden habe. Wenn es darum geht, dass man einem Antrag der Linken grundsätzlich nicht zustimmt (was ich ok finde) hätte man sich auch enthalten können. (...)
(...) Auch die Rechtssprechung steht hinsichtlich des Umfangs der aus dem AGG abzuleitenen Ansprüche noch am Anfang. Daher ist sowohl zur Vermeidung von Diskriminierungen und zur Schärfung des öffentlichen Bewußtseins, wo die Diskriminierung i.S.d. Gesetzes beginnt, aber letztlich auch zur Hilfe für Diskriminierte Aufklärung erforderlich. (...)
(...) Als Mitglied der letzten DDR-Volkskammer habe ich selbst an vielen Gesetzen mitgearbeitet, die Übergangsregelungen z.B. für ein neues Arbeitsgesetzbuch, ein Strafgesetzbuch, für Joint-Venture-Unternehmen und vieles andere mehr beinhalteten. Leider hat die Entscheidung der Mehrheit für einen Beitritt der DDR vieles davon quasi über Nacht zunichte gemacht. (...)
(...) Sie meinen möglicherweise die fehlende Möglichkeit zur Volksabstimmung, trotz der oben genannten Vorschrift des Artikel 20 Abs.2. Hier verhindert die CDU/CSU seit Jahren eine Verfassungsänderung.Wir wollen sie. (...)