
(...) Ich persönlich lehne ein bedingungsloses Grundeinkommen aber auch aus Gerechtigkeitsgründen ab. Ich sehe es nicht ein, dass Menschen, die arbeiten, für andere Menschen, die nicht arbeiten wollen, aufkommen. (...)
(...) Ich persönlich lehne ein bedingungsloses Grundeinkommen aber auch aus Gerechtigkeitsgründen ab. Ich sehe es nicht ein, dass Menschen, die arbeiten, für andere Menschen, die nicht arbeiten wollen, aufkommen. (...)
(...) Die Fraktionen des Bayerischen Landtags erhalten - wie im Übrigen auch die des Bundestages und der anderen Landesparlamente - zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs Zuschüsse, deren Höhe vom Gesetzgeber im Haushaltsplan festgesetzt wird. Rechtsgrundlage in Bayern ist das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG); für die Gewährung der Zuschüsse sind Art. (...)
(...) Bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie die wertende Einschätzung des notwendigen Bedarfs umfasst“ (Orientierungssatz 2d). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht nicht die Notwendigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommen als Alternativlösung zum gegenwärtigen Ansatz, da das BVerfG in seinem Urteil klarstellt, dass weder die Regelleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums unzureichend sind (Orientierungssatz 4b. aa.), noch das die gewählte Methode zur Berechnung des Regelsatzes im Grundsatz falsch sei (Orientierungssatz 4c. (...)