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(...) Es ist ein in der Tat ein Schritt in Richtung Egalisierung der besonderen Stellung von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft. (...) Darum geht es aber auch nicht, sondern es geht ja ganz grundsätzlich darum, ob die Verfassung damit Ihrem Auftrag nach Artikel 6 GG noch nachkommen kann und das kann sie demnach nicht mehr, weil die Ehe mit der Egalisierung faktisch keine Sonderstellung mehr hat. (...)


(...) Heute sind 9 von 10 Alleinerziehenden Frauen. 81 Prozent aller Alleinerziehenden geben an, Anspruch auf Unterhalt zu haben. Regelmäßig und in voller Höhe erhält ihn jedoch nur 50 Prozent der Berechtigten. (...)

(...) durch die rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe folgt die CDU dem neuerlichen Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache. (...)

(...) nein, in unserem Konzept ist dies nicht der Fall. Die Familienmitversicherung bleibt wie im heutigen Umfang erhalten. (...)