
(...) Konkret bedeutet das, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft auch heterosexuellen Paaren offen stehen muss, und diesen dann auch alle Rechte zustehen, welche bisher Ehepartnern vorbehalten sind. Dies schließt das Erbrecht mit ein. (...)
(...) Konkret bedeutet das, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft auch heterosexuellen Paaren offen stehen muss, und diesen dann auch alle Rechte zustehen, welche bisher Ehepartnern vorbehalten sind. Dies schließt das Erbrecht mit ein. (...)
(...) Ich halte das juristische und gesellschaftliche Verständnis für Familie jedoch generell für überdenkenswert. In unserem Wahlprogramm steht: „Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“. Ich finde das ist eine gute Grundlage, um in Zukunft offener über den Familienbegriff nachzudenken und zu neuen politischen Lösungen zu gelangen. (...)
(...) eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit gegeben, einander zu begünstigen unter Ausschluss des Pflichtteils Dritter. (...) Mit Eheschluss sind die Ehepartner durch besondere Rechte und Pflichten miteinander verbunden. (...)
(...) aktuell ist Ihr Problem nur im Rahmen eines Erbvertrages zu regeln. (...) Ein Pflichtteil für nahe Verwandte ist daher überflüssig. (...)
Sehr geehrte Frau Fürhölter,
Ich kann verstehen, dass Sie mit der jetzigen Gesetzeslage unzufrieden sind und dies als Gesetzeslücke empfinden. Dennoch gibt es auch für die jetzige Gesetzesregelung gute Gründe.