Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Annette Widmann-Mauz
Antwort von Annette Widmann-Mauz
CDU
• 20.06.2008

(...) In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Gesetzgebungen, die den Alkoholumgang von Kindern und Jugendlichen regeln. Allen voran steht das Jugendschutzgesetz, das besagt, dass an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Brandwein und brandweinhaltige Getränke weder abgegeben werden, noch ihnen der Verzehr gestattet werden darf. Für andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Bier und Wein, gelten diese Regelungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. (...)

Portrait von Florian Pronold
Antwort von Florian Pronold
SPD
• 17.06.2008

(...) Zur Gebührenordnung für Zahnärzte: Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ein angemessener Honorarzuwachs gegenüber der geltenden GOZ angestrebt werden sollte. Dieser wird sich aus der neuen Struktur des Gebührenverzeichnisses und einer Punktwertanhebung ergeben und ist in seiner absoluten Höhe politisch zu entscheiden. (...)

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
• 05.06.2008

(...) Ihre aktuelle Sorge gilt mit der Fragestellung "Wieso wird es kranken Menschen so schwer gemacht, die Medizin zu bekommen, die ihnen subjektiv am meisten hilft?" der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, zu deren Verbesserung Sie für die Verwendung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken eintreten. Auch zu diesem Vorschlag habe ich mich im Abgeordnetenwatch bereits umfassend geäußert: Cannabis ist nach wie vor ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, dessen therapeutischer Nutzen - abgesehen von Dronabinol bei bestimmten Indikationsbereichen - bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist. (...)

Portrait von Walter Kolbow
Antwort von Walter Kolbow
SPD
• 03.06.2008

(...) Generell muss festgehalten werden, dass dort, wo Cannabis im Einklang mit arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften als Medikament eingesetzt wird, selbstverständlich keine Strafverfolgung stattfindet. Das bestätigen neuere Gerichtsentscheidungen, indem sie auf die Rechtfertigung der Behandlung mit Cannabisprodukten hinweisen, sofern die Betäubungsmittel zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen eingenommen werden. Eine Schuldzuweisung findet also bei der Verwendung von Cannabis bei schweren Krankheiten und unerträglichen Schmerzen nicht statt. (...)

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 16.05.2008

Sehr geehrte Frau Harrison,

ich bin gerne bereit, mich um Ihren Freund zu kümmern, wenn er sich in meinem Büro in Lünen meldet (02306 1529). Ich bin freilich kein Arzt und auch kein Gesundheitsfachmann.

Mit freundlichen Grüßen

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