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(...) Das Elterngeld wurde ganz bewusst als Lohnersatzleistung ausgestaltet, weil es einen Teil (derzeit zwischen 65 und 67 Prozent – höchstens aber 1.800 Euro monatlich) des wegen der Betreuung der Kinder wegfallenden Einkommens des betreuenden Elternteils ersetzen soll. Jeder betreuende Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, erhält einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für finanzielle Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes und eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie. (...)

(...) Mit Ihren Fragen sprechen Sie eine wichtige Thematik an: Mit welchen -auch„kreativen“- legalen Mitteln können wir ein säumiges Elternteil dazu zu bringen, seiner oder ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem gemeinsamen Kind besser nachzukommen als bisher? (...)

(...) Insofern halte ich die Maßnahme, Wegfahrsperren anzubringen, für nachvollziehbar. Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn die Staatsanwaltschaften sich mit dem Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht in größerem Maße beschäftigen würden. Leider werden Strafanzeigen in diesem Zusammenhang nur selten weiterverfolgt. (...)

