Antwort 15.03.2013 von Thomas Jarzombek CDU
Sehr geehrter Herr Weber,
Sehr geehrter Herr Weber,
(...) Abschließend ist festzuhalten, dass die Verlage durch das Leistungsschutzrecht nicht gezwungen werden, ihr Recht auch durchzusetzen. Sie haben nun aber die Möglichkeit, ein Unterlassen zu verlangen, wenn ihre Inhalte gegen den Willen der Verlage mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt werden. (...)
(...) In Hamburg war es bisher gute Tradition, im Zusammenhang mit Erinnerungskultur möglichst fraktionsübergreifend zu agieren. Diese Tradition wollen wir fortsetzen - auch in Hinblick auf die Aufarbeitung des Kolonialismus. (...)