Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Das Bild zeigt Karl Kessner, FREIE WÄHLER
Antwort von Karl Kessner
FREIE WÄHLER
• 05.02.2025

Eine mögliche Neuregelung dürfte Einzeltaten nicht zu Taten einer Partei erklären, denn die Rechtsprechung sollte nicht für politische Meinungskämpfe herhalten.

Horst Krumpen, Hafen Wismar
Antwort von Horst Krumpen
Die Linke
• 05.02.2025

Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.

Portrait von Christoph Grimm
Antwort von Christoph Grimm
AfD
• 28.04.2025

Das Strafrecht ist kein Schwerpunkt meiner Tätigkeit, gleichwohl stellt sich die Sache so für mich dar, dass es darum geht, einen möglichen Mißbrauch des Strafrechts gegenüber Parteien zu verhindern

Portrait von Sebastian Hüller
Antwort von Sebastian Hüller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 10.02.2025

§ 129 Abs. 3 StGB schützt Parteien, Straftaten werden aber verfolgt. Kein Missbrauch aktuell, andere Gesetze greifen bei Gewalt und Hetze unabhängig davon.

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