Antwort 22.08.2005 von Brigitte Zypries SPD
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.

Sehr geehrter Herr Tantonewsky,
Sehr geehrte Frau Lorenz,
wegen der vielen Termine und Anfragen (auch außerhalb von "kandidatenwatch") komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.
Sehr geehrter Herr Schulze,
Guten Tag Herr Riensberg,